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Hochzeit | eLexikon | Kulturgeschichte - Sitten und Gebräuche

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Hochzeit,



Hochzeit (Hochzeitsgeb

Bild 8.598: Hochzeit (Hochzeitsgebräuche im Altertum)
* 3 Seite 8.598.

ursprünglich jede hohe oder Festzeit des Jahrs, später ein Galatag und Gastgelage bei Hof, [* 2] zuletzt, wie noch jetzt, vorzugsweise die Vermählung mit den damit verbundenen feierlichen Gebräuchen und Festlichkeiten. Bei den Naturvölkern, bei denen die Frau meist durch Kauf erworben wird (s. Frauenkauf), besteht die Hochzeitszeremonie meist in einer gewaltsamen Entführung der Braut aus dem elterlichen Hause (s. Frauenraub), auf welche ein

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Gelage folgt. Die feierliche Einsegnung des geschlossenen Bundes durch Priester kam erst auf höhern Kulturstufen hinzu. Bei den alten Hebräern wurde, nach biblischen Berichten, die Ehe von den Vätern oder den nächsten Verwandten geschlossen, nicht selten in Abwesenheit der Brautleute. Von dem Bräutigam (chatan) wurde für die Braut (kalla) ein Preis (mohar) entrichtet, der bei unvermögenden Bewerbern ein entsprechendes Äquivalent fand, wie die Dienstzeit bei Jakob, die Tapferkeit Davids etc. Der Ehevertrag ward vor Zeugen mündlich geschlossen; erst nach der Zeit der Babylonischen Gefangenschaft kommen Eheverschreibungen (ketuboth) in Anwendung. Am Tag der Hochzeit (chatunna) begab sich der geschmückte Bräutigam, von Freunden begleitet, in das Brauthaus und führte von dort die tief verschleierte Braut, die gleichfalls von Festgenossinnen umgeben war, unter Musik und Gesang in das väterliche Haus.

Das Hochzeitsmahl, vom Bräutigam ausgerüstet, dauerte je nach den Verhältnissen bis zu sieben Tagen. Am Hochzeitstag begleitete man die Brautleute in das Schlafgemach (chuppa, jetzt der Trauhimmel). Später wurde das Vorhandensein der Virginität konstatiert, deren Mangel das Gesetz mit Steinigung ahndete. In nachbiblischer Zeit trat die volle eheliche Gemeinschaft erst ein durch Chuppa und Kidduschin, d. h. nachdem der Bräutigam der Braut unter dem Trauhimmel einen Ring mit den Worten: »Durch diesen Ring seiest du mir geheiligt (als Weib) nach dem Gesetz Mosis und Israels« übergeben hatte, der Ehekontrakt von dem Trauenden vollzogen und vorgelesen und die Segenssprüche der Anverlobung und Anvermählung gesprochen worden waren.

Artemisia - Artemisia

Bild 1.880: Artemisia - Artemisia
* 4 Artemis.

Bei den alten Griechen wurden die Gattinnen anfangs entweder geraubt oder gekauft, weshalb sie auch ihren Männern leibeigen unterworfen waren. Am Tag vor der Hochzeit mußte vor allen Dingen den ehefeindlichen Gottheiten, namentlich der Artemis, [* 4] sodann den Schutzgöttern der Ehe, Zeus, [* 5] Hera, [* 6] Aphrodite, [* 7] Hymen etc., geopfert werden. Auch ein Bad [* 8] ging der Hochzeit voraus, welches die Verlobten aus dem Wasser eines Flusses oder Quelle [* 9] nahmen, der eine lokale Bedeutung und eine gewisse Heiligkeit hatte.

Die Hochzeit (gamos) selbst fand am häufigsten im Winter, besonders im Januar, statt, der deshalb auch Gamelion hieß. Am Hochzeitstag schmückte sich das Brautpaar mit bunten Kleidern, mit Kränzen und Blumen. Abends holte der Bräutigam die verschleierte Braut aus dem elterlichen Haus in das seinige ab und zwar meist auf einem mit Maultieren oder Ochsen bespannten Wagen. Ein vertrauter Freund oder ein Verwandter der Braut begleitete sie (paranymphos oder parochos, weil er neben der Braut auf dem Wagen faß).

Gefäße, prähistorische

Bild 6.1005: Gefäße, prähistorische
* 10 Gefäß.

Auch andre Verwandte und Freunde nahmen, bekränzt und festlich gekleidet, an dem Zug teil, vor und hinter dem Wagen schreitend und Fackeln tragend, welche die Mutter der Braut anzündete. Während des Zugs wurden unter Begleitung von Flöten und Saiteninstrumenten die Hochzeitslieder oder Hymenäen gesungen. Auch Mädchen, Sieb, Rocken und Spindel tragend (als Symbol der Häuslichkeit), schritten voraus. Die Braut selbst aber hatte ein Gefäß [* 10] mit Gerste [* 11] (phrygetron) in der Hand, [* 12] um anzudeuten, daß sie Brot mit [* 13] ins Haus bringe.

War der Freiende ein Witwer, so durfte er die Braut nicht selbst ab holen, sondern sie wurde ihm durch einen Verwandten (nymphagogos) zugeführt. Beim Eintritt in das bekränzte Haus wurde das Brautpaar mit Feigen und andern Früchten, als Symbol des künftigen Überflusses überschüttet, die Achse des Wagens aber, auf welchem man gefahren war, verbrannt, damit die Braut nie an Rückkehr in das väterliche Haus denken möge. Darauf folgte das Hochzeitsmahl, an dem die nächsten Verwandten und Freunde und, der sonstigen Sitte zuwider, auch die Frauen Anteil nahmen.

Das Hochzeitsmahl hatte besonders den Zweck; der Vermählung eine gewisse öffentliche Geltung zu verschaffen, daher denn auch von ihm der gerichtliche Beweis hergenommen wurde, daß eine Frau wirklich verheiratet gewesen. Nach dem Mahl wurde die Braut ins Brautgemach geführt, wo außer dem mit Purpur bedeckten und mit Blumen bestreuten Ehebett noch ein andres stand für den Fall, daß üble Vorbedeutungen den Bräutigam vom Ehebett fern hielten. Im Schlafgemach angelangt, mußte die Braut, von einem Knaben aus der nächsten Verwandtschaft bedient, die Füße waschen und (in Athen) [* 14] mit ihrem Bräutigam eine Quitte essen.

Bett

Bild 2.837: Bett
* 15 Bett.

Dann fand eine Opferhandlung statt, und unter Fackelschein wurde nun die Braut von den Müttern zu Bett [* 15] gebracht, und während der Bräutigam ihr den Gürtel [* 16] (mitra) löste, tanzten, das Epithalamion singend, Knaben und Mädchen vor der Thür, die von dem Hüter bewacht wurde. Am Morgen des nächsten Tags begrüßte die Neuvermählten wieder Gesang, worauf gewöhnlich die Hochzeitsfeier noch einige Tage fortdauerte. Nun schickte auch der Vater der Braut seine Geschenke (meist Hausgeräte), ebenso die Verwandten und Freunde, und der Mann selbst brachte seiner Frau eine Art Morgengabe dar.

Die Geschenke, welche die Braut erhielt, hießen Anakalypteria, weil sie sich jetzt zum erstenmal ihrem Mann unverschleiert zeigte, und wurden bei Vornehmen in feierlichem Aufzug [* 17] überreicht. Einfacher blieben die Hochzeitsfeierlichkeiten der Spartaner, die streng darüber wachten, daß der Mann nicht vor dem 30., das Mädchen nicht vor dem 20. Lebensjahr heiratete, und die alte Sitte, die Frau zu rauben, wenigstens der Form nach beibehielten. In Plutarchs »Leben des Lykurgos« finden sich hierüber nähere Nachrichten. Einzelne Hochzeitsszenen stellen auch uns erhaltene Bildwerke dar, namentlich das berühmte Wandgemälde der »Aldobrandinischen Hochzeit« (s. d.) im Vatikan. [* 18]

Vgl.   Hermann-Blümner, Griechische Privataltertümer (Freiburg [* 19] 1882);

Becker-Göll, Charikles (Berl. 1877).

Todfall - Toggenburg

Bild 15.738: Todfall - Toggenburg
* 21 Toga.

Bei den Römern fanden Hochzeitsgebräuche nur dann statt, wenn man eine strenge Ehe (justum matrimonium), wodurch die Frau in die rechtliche Gemeinschaft des Mannes überging und mater familias wurde, einging, nicht, wenn man eine sogen. freie Ehe abzuschließen gedachte, wobei die Frau bloß uxor wurde. Bei dem Eheverlöbnis (sponsalia) setzte man die Aussteuer fest und gab der Verlobten einen Brautring zum Unterpfand. Am Tag vor der Hochzeit, für welche die zweite Hälfte des Juni als die günstigste Zeit galt, opferte die Braut der Juno juga, ließ ihr Haar [* 20] in sechs Locken nach der Sitte der Matronen ordnen und weihte die abgelegte jungfräuliche Toga [* 21] praetexta der Fortuna Virginalis. Am Hochzeitstag selbst legte sie die Tunika der Matronen um, umwand ich mit einem wollenen Gürtel und verhüllte das Gesicht [* 22] mit einem feuerfarbigen oder zitronengelben Schleier (flammeum). Hierauf wurden den Ehegöttern die üblichen Opfer dargebracht. Abends erfolgte die Heimführung der Braut (deductio domum) durch den Bräutigam. Er nahm sie von dem Schoß der Mutter oder der nächsten Anverwandten; zwei Knaben, die Matrimi und Patrimi, d. h. deren Eltern beide noch am Leben sein mußten, führten sie; ein dritter mit einer Fichtenfackel in der Hand begleitete



Hochzeit (im Mittelalt

Bild 8.599: Hochzeit (im Mittelalter, bei den Mohammedanern)
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sie, während noch fünf Hochzeitsfackeln vorausgetragen wurden. Sklavinnen trugen ihr den Spinnrocken mit Wolle und die Spindel mit der Rockenstange nach. Lyra- und Flötenspiel, unterbrochen von Hymenrufen der Knaben, begleitete den Zug. An dem geschmückten Haus des Bräutigams angelangt, wurde die Braut gefragt, wer sie sei. Sie antworte: »Ubi tu Cajus, ego Caja«, d. h. »Wo du Herr und Hausvater bist, da bin ich Herrin und Hausfrau«. Nun umwand sie die Thürpfosten mit wollenen Binden und bestrich dieselben, um Bezauberung abzuwenden, mit Schweins- oder Wolfsfett.

Über die Schwelle des Hauses wurde sie zur Erinnerung an die gewaltsame Entführung (Raub der Sabinerinnen) in der Vorzeit (s. Frauenraub) gehoben und trat dann auf ein ausgebreitetes Schaffell, worauf sie die Schlüssel in Empfang nahm und mit ihrem Bräutigam, zum Zeichen der zu beobachtenden Keuschheit, Feuer und Wasser berührte. Bei dem nun folgenden Hochzeitsmahl sangen und spielten Musiker einen Hochzeitsgesang (epithalamium), und der junge Ehemann hatte unter die vor dem Haus versammelte Jugend Nüsse auszuteilen (daher die Redensart: »nuces projicere«, s. v. w. die Kinderschuhe ausziehen).

Endlich wurde die Braut von Matronen (pronubae) in das Schlafgemach geführt, wohin der Mann ihr nachfolgte, während draußen nicht bloß Hymenäen, sondern auch derbe Spottlieder erschollen. Im Schlafgemach wurde noch einer Schar von Ehegöttern geopfert, deren Namen Augustinus und andre Kirchenväter aufgezeichnet haben. Andern Tags brachten die Gäste und Verwandten dem jungen Paar Geschenke dar; die Frau verrichtete ihr erstes Opfer in ihrem neuen Haus und führte fortan neben ihrem Namen den ihres Mannes. Die älteste religiöse Eingehungsform der Ehe unter den Patriziern war die Confarreatio (s. d.), welche im Haus des Bräutigams vor sich ging, aber später nur noch selten vorkam.

Vgl.   Becker-Göll, Gallus (Berl. 1880);

Marquardt, Privatleben der Römer [* 24] (Leipz. 1879-82);

Roßbach, [* 25] Römische [* 26] Hochzeits- und Ehedenkmäler (das. 1871).

Bei den alten Deutschen sah man sorgfältig darauf, daß Heiraten vor dem 20. Lebensjahr und unter Blutsverwandten nicht vorkamen, und daß immer Gleichheit des Standes stattfand. Nicht bloß die Braut, sondern auch deren Eltern und Verwandte mußten ihre Einwilligung zur ehelichen Verbindung gegeben haben und die Brautleute selbst ihre körperliche Tüchtigkeit durch Kraftproben vor der Hochzeit darthun, woher der altgermanische Ausdruck Brautlauf (s. d.) für Hochzeit rührt.

Darauf bezogen sich auch die Geschenke, welche der Bräutigam seiner Braut zu geben und diese ihm zu überreichen hatte. Die Hochzeit selbst ward von den Eltern der Braut hergerichtet, das eigentliche Bündnis vor mindestens vier Zeugen abgeschlossen und durch das Wechseln der Ringe kundgethan, worauf das Brautpaar dreimal um das Opferfeuer geführt wurde. Die Heimführung der Braut erfolgte aber gewöhnlich erst später, an einem, wie man glaubte, dazu besonders günstigen Tag, unter Absingung gewisser Brautlieder und unter dem Geleit der Brautführer u. Brautjungfern (s. d.). Manche dieser Hochzeitsgebräuche sind aus der heidnischen Welt in die christliche übergegangen, und namentlich das Ehrenamt der Brautführer hatte in der ältern christlichen Kirche eine hohe Bedeutung, indem dieselben nicht nur bei der Verlobung, dem Ehekontrakt und Trauungsakt als Zeugen und Bürgen der gegenseitigen Verpflichtungen dienen, sondern auch bei allen Zeremonien zugegen sein und auf Ordnung und Ehrbarkeit bei den Hochzeitsfestlichkeiten halten mußten.

Der Brautkranz (s. d.) war bei den ältesten Christen als heidnische Sitte verachtet und bürgerte sich erst seit dem 4. Jahrh. ein. Die Einführung der christlichen Trauringe anstatt der früher üblichen Verlobungsringe fällt ins 10. Jahrh. Die Bekränzung oder Krönung der neuen Eheleute wird nur in der griechischen Kirche am Traualtar vom Priester verrichtet. Die heidnische Sitte der Verschleierung der Braut wurde von den Christen beibehalten, die Feuerfarbe des Schleiers aber in Weiß verwandelt.

Deck - Decke

Bild 4.603: Deck - Decke
* 27 Decke.

Auch pflegte der Priester ein Tuch oder vielmehr eine Decke [* 27] von weißer oder roter Farbe (vitta nuptialis) über dem Haupt und den Schultern des Brautpaars auszubreiten. Die Lampen [* 28] und Hochzeitsfackeln wurden von der orientalischen Kirche gebilligt, von der römischen Kirche dagegen verboten. Im deutschen Mittelalter lud der im Gebirge noch jetzt in Thätigkeit befindliche Umbitter oder Hochzeitsbitter die Gäste ein, welche nach ihrer Ankunft sich zum Zug ordneten und mit dem Stadtpfeifer und seinen Gesellen voran zunächst zum Brautbad zogen, während dessen die Gäste ein Frühstück einnahmen.

Dann folgten der Kirchgang und das Hochzeitsmahl, dessen Luxus so hoch stieg, daß man ihn durch besondere Gesetze beschränken mußte, welche die Zahl der Gäste, z. B. nach der brandenburgischen Verordnung von 1334, auf höchstens 80 und die Schüsseln auf höchstens 40 beschränkten. Verheiratete und Unverheiratete aßen an besondern Tafeln, und schon vor 500 Jahren tritt die Bezeichnung des Trompetertisches für den Musikertisch auf. An dem letztern saßen zugleich die Lustigmacher.

Haare der Pflanzen

Bild 7.976: Haare der Pflanzen
* 29 Haare.

Jede Hochzeit dauerte damals mindestens drei, gewöhnlich aber acht Tage, und der erste Tag entsprach dabei mehr unserm Polterabend; aber erst am zweiten Tag, an welchem die vorher gewöhnlich in Locken oder offen getragenen Haare der [* 29] Braut geflochten und mit der Haube bekleidet wurden, brachten die Gäste ihre Geschenke. Von dieser Zeremonie rührt die Redensart »unter die Haube kommen« her. Nach derselben fand abermaliger Kirchgang statt, und der zweite Tag wurde wie der erste mit herkömmlichen Tänzen beschlossen.

Die Gäste brachten aber damals nicht nur Geschenke, sondern empfingen auch solche, nämlich ebenso wie die Braut selbst ein Paar Schuhe und Pantoffeln, woher die spöttische Parodie der obigen Redensart. Kurfürst Johann Georg mußte 1580 den im Brandenburgischen wieder eingerissenen Hochzeitsluxus von neuem einschränken und verordnete dabei auch, daß die übliche Hochzeitsgabe der Schuhe und Pantoffeln außer an die Braut nur noch an ihre Schwestern und Mutter erfolgen sollte.

Vgl.   Weinhold, Die deutschen Frauen im Mittelalter (2. Aufl., Wien [* 30] 1882, 2 Bde.).

Die eheliche Verbindung der Mohammedaner ist entweder eine lebenslängliche oder eine nur zeitweise. Die Bedingungen der letztere werden vor dem Richter (Kadi) vereinbart, worauf die Heimführung der Braut ohne alle weitere Feierlichkeiten erfolgt. Die Heirat auf Lebenszeit wird bloß durch die Eltern und Verwandten des Brautpaars verabredet und der Kontrakt vor dem Imam geschlossen, ohne daß Braut und Bräutigam vorher Gelegenheit hatten, sich kennen zu lernen. Nur der junge Beduine sucht vor der Bewerbung das Mädchen, das er heiraten will, unverschleiert, zu sehen, und erst wenn ihm dies durch irgend eine List gelungen ist, schickt er den Vater oder einen nahen Verwandten zum Vater des Mädchens, um mit ihm über den Preis zu verhandeln, den er ihm an Schafen, Pferden etc. für die Braut entrichten soll. Nach

Fortsetzung Hochzeit: → Seite 8.600 || der eigentlichen Vermählungszeremonie, die stets durch Prokuration stattfindet, bleibt die