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Juba - Jublains

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Jubeljahr(lat. Annus jubilaei oder Jubilaeum, eigentlich Jobeljahr, vom hebr. jobel, Art Horn oder Posaune; / 402
Jubeljahr _2Erlaßjahr oder Ablaßjahr, heißt bei den Juden das Halljahr (s. d.). Auch die kath. Kirche / 281

Seite 9.278

Jubeljahr

683 Wörter, 4'782 Zeichen

Judenthum — Feste

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Jubeljahr

(lat. Annus jubilaei oder Jubilaeum, eigentlich Jobeljahr, vom hebr. jobel, Art Horn oder Posaune; in Luthers Übersetzung [3. Mos. 25, 8. ff.] Halljahr, Erlaßjahr), bei den Hebräern nach siebenmal sieben Sabbatjahren (s. d.) jedes 50. Jahr, welches am 10. Tag des Tischri (am Versöhnungstag) mittels Posaunen durch ganz Palästina [* 2] verkündigt ward. Während desselben mußte alle Feldarbeit ruhen, auch wurden die hebräischen Knechte ohne Unterschied frei; veräußerte Grundstücke (Häuser in ummauerten Städten und dem Heiligtum gelobte Äcker ausgenommen) kamen ohne Kaufschilling wieder an den ursprünglichen Besitzer oder seine rechtmäßigen Erben zurück, und alle Schulden wurden erlassen. Der Hauptzweck dieser Einrichtung war, die von Moses beabsichtigte Gleichheit unter den Güterbesitzern zu erhalten: das J. sollte gewissermaßen eine Wiedergeburt des ganzen Staats bewerkstelligen. Vor dem Exil scheint jedoch das J. nicht beobachtet worden zu sein, obwohl sich eine Spur desselben Jes. 61, 1. f. findet. - Das J. (Jubiläumsjahr, Ablaßjahr) in der katholischen Kirche ist eine Erfindung des Papstes Bonifacius VIII., welche der päpstlichen Kasse von Zeit zu Zeit wieder aufhelfen sollte.

Dasselbe ward 1300 zum erstenmal gefeiert und sollte sich bloß alle 100 Jahre wiederholen. Der Erfolg war jedoch so glänzend, daß schon Clemens VI. 1343 die Wiederkehr des Jubeljahrs nach je 50 Jahren verordnete und Papst Urban VI. 1389 sogar die Jubeljahrsperiode auf 33 Jahre herabsetzte, weil Jesus 33 Jahre auf Erden gelebt habe. In rascher Folge wurden 1400, 1423 und 1450 Jubeljahre gefeiert, bis Papst Paul II. 1470 unabänderlich festsetzte, daß das J. alle 25 Jahre gefeiert werden sollte.

Rom

Bild 13.903a: Rom
* 3 Rom.

Zugleich wurden gewisse Kirchen in verschiedenen Ländern, wie Schottland, Kastilien etc., zu Stellvertreterinnen der Peterskirche in Rom [* 3] bestimmt, und allen, welche sie besuchten, ward ebenso vollkommener Ablaß bewilligt wie denjenigen, welche 14 Tage lang ihre Andacht in der Peterskirche verrichteten. 1875 fand das 22. J. statt. Die Feier beginnt am Christabend. Der Papst läßt die bisher vermauerte heilige Pforte (Jubelpforte, goldene Pforte) des heil. Petrus unter mannigfachen Zeremonien öffnen, und Papst und Klerus ziehen in prächtiger Prozession ein. Am 24. Dez. des folgenden Jahrs werden die Pforten unter ähnlichen Zeremonien wieder vermauert.

Unabhängig von diesen Jubeljahren bewilligten manche Päpste auch ein J. bei ihrer Besitznahme des päpstlichen Stuhls, wie es z. B. Leo XII. 1826 that. Auch Leo XIII. veranstaltete zur ersten Jahresfeier seiner Erhebung auf den heiligen Stuhl ein allgemeines Jubiläum mit der Verheißung völliger Sündenvergebung.

Vgl.   Paulus, Geschichtliche Prüfung des Jubeljahrablasses (Heidelb. 1825);

Nöthen, Geschichte aller Jubeljahre der katholischen Kirche (Regensb. 1875).

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Jubeljahr,

Erlaßjahr oder Ablaßjahr, heißt bei den Juden das Halljahr (s. d.). Auch die kath. Kirche hat ein J. (lat. Jubilaeum) und verbindet damit einen Ablaß, Jubelablaß genannt. Papst Bonifacius VIII. versprach durch eine Bulle vom 22. April 1300 vollkommenen Ablaß allen Römern, die 30, allen auswärtigen Pilgern, die 15 Tage lang wenigstens einmal täglich die Kirchen der Apostel Petrus und Paulus zu Rom besuchen würden; dies J. sollte alle 100 Jahre wiederkehren.

Romanzement - Römer

Bild 13.922: Romanzement - Römer
* 4 Römer.

Aber die reiche Einnahme, die Rom und der Papst durch diese Einrichtung hatten, veranlaßte Papst Clemens VI. 1343, auf Bitten der Römer [* 4] jedes 50. Jahr als J. zu bestimmen. Urban VI. verkürzte 1389 die Frist auf 33, Paul II. 1470 auf 25 Jahre. Papst Alexander VI. führte 1500 einen besondern Ritus ein. Am Christabend, 25. Dez., begiebt sich der Papst in feierlicher Prozession in die Peterskirche, schlägt dreimal mit einem Hammer [* 5] gegen die vermauerte heilige Pforte (Jubelpforte, goldene Pforte) des heil. Petrus, die dann von Maurern bloßgelegt wird und bis zum 24. Dez. des nächsten Jahres geöffnet bleibt.

Bonifacius IX. sandte Ablaßkrämer herum, die vollkommenen Ablaß verkauften gegen Bezahlung der Kosten einer Reise nach Rom. Auch wurden von den Päpsten in verschiedenen Ländern Kirchen bestimmt, deren Besuch denselben Ablaß einbrachte, wie die Wallfahrt nach Rom. Als Clemens VII. 1525 ein J. ausschrieb, trat Luther mit aller Entschiedenheit dagegen auf; doch hat die kath. Kirche diese Einrichtung festgehalten. Außer diesen regelmäßigen J. bewilligten einige Päpste, z.B. auch Leo XIII., ein J. beim Antritt ihres Pontifikats oder bei andern Veranlassungen. –

Vgl.   Hoche, Kurze Geschichte des päpstlichen J. (Halberst. 1825);

Paulus, Geschichtliche und rechtliche Prüfung des Jubelablasses (Heidelb. 1825);

Nöthen, Geschichte aller J. und außerordentlichen Jubiläen der kath. Kirche (Regensb. 1875).