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Jubeljahr | eLexikon | Judenthum - Feste

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Juba - Jucar

Bild 59.974: Juba - Jucar
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Jubeljahr(lat. Annus jubilaei oder Jubilaeum, eigentlich Jobeljahr, vom hebr. jobel, Art Horn oder Posaune; / 402
Jubeljahr _2Erlaßjahr oder Ablaßjahr, heißt bei den Juden das Halljahr (s. d.). Auch die kath. Kirche / 281

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Jubeljahr

683 Wörter, 4'782 Zeichen

Judenthum — Feste

Jubeljahr,

Erlaßjahr oder Ablaßjahr, heißt bei den Juden das Halljahr (s. d.). Auch die kath. Kirche hat ein J. (lat. Jubilaeum) und verbindet damit einen Ablaß, Jubelablaß genannt. Papst Bonifacius VIII. versprach durch eine Bulle vom 22. April 1300 vollkommenen Ablaß allen Römern, die 30, allen auswärtigen Pilgern, die 15 Tage lang wenigstens einmal täglich die Kirchen der Apostel Petrus und Paulus zu Rom [* 2] besuchen würden; dies J. sollte alle 100 Jahre wiederkehren.

Romanzement - Römer

Bild 13.922: Romanzement - Römer
* 3 Römer.

Aber die reiche Einnahme, die Rom und der Papst durch diese Einrichtung hatten, veranlaßte Papst Clemens VI. 1343, auf Bitten der Römer [* 3] jedes 50. Jahr als J. zu bestimmen. Urban VI. verkürzte 1389 die Frist auf 33, Paul II. 1470 auf 25 Jahre. Papst Alexander VI. führte 1500 einen besondern Ritus ein. Am Christabend, 25. Dez., begiebt sich der Papst in feierlicher Prozession in die Peterskirche, schlägt dreimal mit einem Hammer [* 4] gegen die vermauerte heilige Pforte (Jubelpforte, goldene Pforte) des heil. Petrus, die dann von Maurern bloßgelegt wird und bis zum 24. Dez. des nächsten Jahres geöffnet bleibt.

Bonifacius IX. sandte Ablaßkrämer herum, die vollkommenen Ablaß verkauften gegen Bezahlung der Kosten einer Reise nach Rom. Auch wurden von den Päpsten in verschiedenen Ländern Kirchen bestimmt, deren Besuch denselben Ablaß einbrachte, wie die Wallfahrt nach Rom. Als Clemens VII. 1525 ein J. ausschrieb, trat Luther mit aller Entschiedenheit dagegen auf; doch hat die kath. Kirche diese Einrichtung festgehalten. Außer diesen regelmäßigen J. bewilligten einige Päpste, z.B. auch Leo XIII., ein J. beim Antritt ihres Pontifikats oder bei andern Veranlassungen. –

Vgl.   Hoche, Kurze Geschichte des päpstlichen J. (Halberst. 1825);

Paulus, Geschichtliche und rechtliche Prüfung des Jubelablasses (Heidelb. 1825);

Nöthen, Geschichte aller J. und außerordentlichen Jubiläen der kath. Kirche (Regensb. 1875).