Justizmord | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Strafe
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Justizmord,
die an einem Unschuldigen vollzogene Todesstrafe;
der Ausdruck wurde zuerst von Schlözer 1782 gebraucht, obwohl derselbe eigentlich nur dann am Platz wäre, wenn vorsätzlich und wissentlich ein Unschuldiger hingerichtet würde.
Die Möglichkeit der irrtümlichen Verurteilung eines Unschuldigen zum Tod ist ein Haupteinwand gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe.
Vgl. Mühlfeld, Justizmorde (2. Aufl., Berl. 1880).
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Justizmord |
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1 | ****** | Jus|tiz|mord, der (emotional): auf einem Justizirrtum beruhende Vollstreckung des Todesurteils an einem unschuldig Verurteilten. |