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Kalende | eLexikon | Rechtswissenschaft - 2) Kirchenrecht - Geistliche Rechte

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Kalem - Kalender

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2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
KalendeAbgabe von Viktualien, welche Landleute dem Pfarrer und Organisten im Herbst zu entrichten hatten; / 21
Kalende _2eine nur in Ost- und Westpreußen vorkommende kirchliche Abgabe, besonders in Naturalien bestehend. / 44

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Kalende

65 Wörter, 470 Zeichen

Rechtswissenschaft — 2) Kirchenrecht — Geistliche Rechte

Kalende,

eine nur in Ost- und Westpreußen [* 2] vorkommende kirchliche Abgabe, besonders in Naturalien bestehend.

Das ostpreuß. Provinzialrecht unterscheidet zwischen großer und kleiner Kalende;

erstere ist eine auf dem Grundstück ruhende Abgabe. In Westpreußen werden die und der sog. Vitaltag zusammen als Strena bezeichnet.

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"Kalende"

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