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Kassageschäft | eLexikon

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Kassageschäfts. Kasse. / 3
Kassageschäft _2Geschäftsabschluß mit sofortiger Zahlung im Gegensatz zum ⟶ Termingeschäft. / 10

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Kassageschäft

13 Wörter, 123 Zeichen

Kasse - Kassel

Bild 9.592: Kasse - Kassel
* 2 Seite 9.592.

Kasse

(Kassa, v. ital. cassa), zunächst das Behältnis, in welchem Geld und Geldeswert aufbewahrt wird;

demnächst der Vorrat an barem Geld, welcher in einem Geschäft vorhanden ist, zu dem Zweck, die laufenden Ausgaben zu bestreiten und die laufenden Einnahmen demselben hinzuzufügen;

dann diejenige Abteilung eines Geschäfts, in welcher bares Geld angenommen und verausgabt wird;

bei einer Behörde diejenige Stelle, welche mit dem Akte des Vereinnahmens und Verausgabens betraut ist, sowie das von ihr benutzte Lokal;

endlich das Amt, die in dem vorgedachten Sinn zu verwalten.

Münzen I (Altertum)

Bild 11.897a: Münzen I (Altertum)
* 3 Münzen.

Sehr häufig wird Kasse oder Kassa schlechthin für Barvorrat gesetzt; es gehören dazu unter allen Umständen das bare Geld und diejenigen Geldzeichen, welche in dem Großverkehr anstandslos statt baren Geldes angenommen werden. Ob Barren, fremde Münzen, [* 3] Geldzeichen, die nur bedingungsweise unterzubringen sind, bei einer Zettelbank auch die eignen, nicht in Zirkulation befindlichen Noten zur Kasse zu rechnen sind, darüber schwankt der Sprachgebrauch. Kassenbuch, das Geschäftsbuch, welches über Einzahlungen in die Kasse und Auszahlungen aus derselben, Kassenkonto, dasjenige Konto des Hauptbuches, welches über den Stand der Kasse Auskunft gibt (s. Buchhaltung). Per Kasse handeln heißt gegen sofortige bare Zahlung handeln; man sagt dafür auch: ein Kassageschäft (einen Tageskauf) machen. Das Kassageschäft bildet den Gegensatz zum Zeitgeschäft, bei welchem beide Teile ihre Leistung hinausschieben (vgl. Börse, S. 236), demgemäß auch zum Differenzgeschäft, ferner zum Geschäft auf Kredit, bei welchem die Leistung desjenigen Teils hinausgeschoben wird, der bares Geld zu zahlen hat.