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Konfirmation | eLexikon | Theologie - Protestantische Kirche - Dogma

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Konfirmation - Konföde

Bild 9.1008: Konfirmation - Konföderation
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Konfirmation(lat.), Bestätigung, z. B. eines Rechtsgeschäfts durch das Gericht; in den evangelischen Konfessio / 148

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Konfirmation

148 Wörter, 1'140 Zeichen

Theologie — Protestantische Kirche — Dogma

Konfirmation

(lat.), Bestätigung, z. B. eines Rechtsgeschäfts durch das Gericht; in den evangelischen Konfessionen [* 3] die kirchliche Handlung, durch welche die jungen Christen (Konfirmanden), nachdem sie von dem Geistlichen im Christentum unterwiesen worden sind (Konfirmationsunterricht), öffentlich Rechenschaft von ihrem christlichen Glauben ablegen, sich zu ihrem Taufbund bekennen und sodann unter Gebet und Handauflegung (daher Einsegnung) in die mündige Gemeinde aufgenommen, daher auch zum Abendmahl zugelassen werden.

Die Konfirmierten erhalten als Bestätigung einen vom Pfarramt ausgestellten Konfirmationsschein. Die Handlung kam statt der von den Reformatoren gemißbilligten Weihe mit dem heiligen Salböl (Chrisma), der sogen. Firmung (s. d.), auf, ist aber erst infolge der Wirksamkeit Speners in der deutschen lutherischen Kirche ganz durchgedrungen. Das Alter der Konfirmanden ist in den meisten Staaten 13-15 Jahre. In der katholischen Kirche versteht man unter Konfirmation insbesondere das Recht der Päpste, die Bischofswahlen zu bestätigen. Erst durch die Konfirmation erlangt der zum Bischof Erwählte die bischöfliche Jurisdiktion.