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Kontumaz | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Einzelne Verbrechen

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Kontrition - Konventik

Bild 60.608: Kontrition - Konventikel
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Kontumaz(lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder / 162
Kontumaz _2(lat. contumacia), in der frühern Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine richterliche Auflage, / 114

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Kontumaz

276 Wörter, 2'162 Zeichen

Rechtswissenschaft — Justiz — Einzelne Verbrechen

Kontumāz

(lat. contumacia), in der frühern Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine richterliche Auflage, die Unterlassung einer befohlenen Handlung, das Ausbleiben in einem angesetzten Termin, und Kontŭmax die Partei, welche sich eines solchen Ungehorsams schuldig machte. Im Civilprozesse ist an dessen Stelle das Versäumnisverfahren getreten. Im Strafprozesse gab es ein Kontumazverfahren gegen Abwesende, das sog. Verfahren in contumaciam; doch wurde, wenn der Kontumax sich stellte, meist ein neues Verfahren notwendig. Die Deutsche [* 2] Strafprozeßordnung kennt auch ein vereinfachtes Verfahren gegen Abwesende teils bei solchen Strafthaten, welche nur mit Geldstrafe oder Einziehung bedroht sind, teils in Fällen, wo die Abwesenden sich der Wehrpflicht entzogen haben. – Über die Kontumaz als Absperrung zur Abwehr ansteckender Krankheiten s. Quarantäne.