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Kreditanstalten | eLexikon | Volkswirtschaft - Geld und Kredit

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Kreditanstalten - Kred

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KreditanstaltenInstitute, welche den Zweck haben, den Umsatz von Kapital zu vermitteln, also Kredit (s. d. / 275

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Kreditanstalten

275 Wörter, 2'008 Zeichen

Volkswirtschaft — Geld und Kredit

Kreditanstalten,

Institute, welche den Zweck haben, den Umsatz von Kapital zu vermitteln, also Kredit (s. d.) zu geben und zu nehmen. Dieselben können von Privaten, Genossenschaften wie von öffentlichen Körperschaften, Staat und Gemeinde ins Leben gerufen und betrieben werden. Die einzelnen Arten der Kreditanstalten sind unter sich so verschieden, daß auf die einzelnen Artikel verwiesen werden muß. Hier genügt es, die wichtigsten Arten aufzuzählen. Am zahlreichsten sind die Banken.

Ihre Eigentümlichkeit besteht darin, daß die Vermittelung von Kapital bei ihnen für den Vermittler als solchen gewinnbringend ist, daß derselbe die Differenz zwischen den Anlehns- und Darlehnsbedingungen als seinen Nutzen behält. Kreditvereine, auch Vorschußvereine oder Volksbanken genannt, können als Banken betrachtet werden; denn die Formen, in denen sich ihre Kreditgeschäfte bewegen, sind dieselben. Nur ist es gerade der Kundenkreis, der auch für das Unternehmen einsteht, gewöhnlich mit Solidarhaft, und dem auch die etwanigen Gewinne zufallen.

Die Grundkreditanstalten geben Kredit in der Form von Hypotheken und nehmen ihn durch die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen. Auch hier sind, nicht nach den Formen ihrer Kreditgeschäfte, sondern nach der Art und Weise ihrer Konstituierung, zwei Arten zu unterscheiden: die nach dem Vorbild des Crédit mobilier gegründeten Hypothekenbanken und die Landschaften. Leihhäuser geben Kredit in Form des Pfandgeschäfts, ebenso die Darlehnskassen, die nicht selten durch Ausgabe von unverzinslichen Kreditpapieren Kredit genommen haben. Sparkassen unterscheiden sich von den zuletzt erwähnten Formen dadurch, daß sie in erster Linie begründet sind, um Kredit zu nehmen, und nur so weit Kredit gewähren, als dies durch die Menge der ihnen zufließenden und dann in sicherer Weise anzulegenden Gelder notwendig gemacht wird, während für die Errichtung der übrigen gemeinnützigen Kreditanstalten der Gesichtspunkt maßgebend ist, daß sie Kredit verschaffen sollen.