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Kurhut | eLexikon | Rechtswissenschaft - Rechtsgeschichte - Reichsfürsten

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Kurhut(Kurfürstenhut), s. Fürstenhut und Abbildung bei Krone (Fig. 7). / 10

Seite 10.343

Kurhut

10 Wörter, 74 Zeichen

Rechtswissenschaft — Rechtsgeschichte — Reichsfürsten

Fürstenfeld - Fürstent

Bild 6.796: Fürstenfeld - Fürstentage
* 2 Seite 6.796.

Fürstenhut,

[* 2] Zeichen des fürstlichen Ranges, früher eine rote Mütze mit breitem Hermelinbesatz, oben meist mit dem Reichsapfel geziert und mit vier mit Perlenbesetzten Bügeln versehen (s. Abbildung), als Auszeichnung zuerst von den Kurfürsten (daher Kurfürstenhut), dann auch von den Herzögen (daher Herzogshut) und andern Fürsten getragen, jetzt noch auf Wappen [* 4] im Gebrauch. Souveräne Fürsten führen eine offene Krone. Auch die gräflichen Häuser mit dem Prädikat »Erlaucht« führen den Fürstenhut im Wappen. In Frankreich ist das Zeichen der fürstlichen Würde eine schwarzsamtene Toque mit Eisenhütchen, welche bei den Herzögen mit Hermelin ausgeschlagen, mit einer goldenen Spange versehen und mit sieben Federn besteckt ist.

[* 2] ^[Abb.: Fürstenhut.]