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Losament - Loskauf

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Loskaufdie gesetzlich geregelte Befreiung von der Militärdienstpflicht gegen Zahlung einer bestimmten / 98
Loskauf _2die gesetzlich geregelte Befreiung von der Militärpflicht gegen Erlegung einer bestimmten Geldsumme / 126

Seite 10.917

Loskauf

224 Wörter, 1'633 Zeichen

Militärwesen — Organisation

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Loskauf,

die gesetzlich geregelte Befreiung von der Militärdienstpflicht gegen Zahlung einer bestimmten Summe. Eine Art Stellvertretung, bei der der Staat den fehlenden Mann ersetzt. In Frankreich wurde unter Napoleon III. die zu zahlende Summe jährlich festgesetzt, wie der Marktpreis steigend oder fallend, zuletzt 2400 Frank, wofür der Staat alte Soldaten (rengagés) gegen neues Handgeld, bessern Sold und eine Abfindungssumme bei der spätern Entlassung unter den Fahnen hielt. In Belgien [* 2] ist der Loskauf noch heute in Geltung. In Rußland wurden vor Einführung der allgemeinen Wehrpflicht Loskaufsquittungen (zuletzt 1873 zu 800 Rubel) verkauft, deren Vorzeigung die Inhaber vom Dienst befreite.

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Loskauf,

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 3 Deutschland.

die gesetzlich geregelte Befreiung von der Militärpflicht gegen Erlegung einer bestimmten Geldsumme, wogegen der Staat die Verpflichtung übernimmt, aus der ihm hieraus erwachsenden Einnahme die Kosten der Beschaffung eines Stellvertreters zu decken. In Frankreich wurde unter der Regierung Napoleons III. der Betrag, welcher als Loskauf zu entrichten war, jährlich festgesetzt; derselbe schwankte beträchtlich, war in Kriegszeiten hoch und hat 1870: 2400 Frs. betragen. In Rußland bestand vor der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls der Loskauf, der Preis der zuletzt 1873 verkauften Loskaufquittungen, welche unter gewissen Bedingungen auf andere Personen übertragbar und bei den spätern Rekrutierungen gültig waren, hat 800 Rubel betragen. In Belgien ist der Loskauf ebenfalls gesetzlich gestattet. In Deutschland [* 3] bestand, außer in Preußen, [* 4] früher auch und Stellvertretung; beide sind seit 1867 abgeschafft.