Marinestationen | eLexikon
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Marinestationen,
allgemeine Seegebiete, in deren Gewässern eine Seemacht zum Schutz ihrer dort lebenden Staatsangehörigen dauernd Schiffe [* 2] unterhält (stationiert).
Das deutsche Küstengebiet ist in 2 Marinestationen, die der Ostsee und der Nordsee, geteilt.
Oberste Behörden derselben sind: das Marinestations-Kommando zu Kiel [* 3] und das zu Wilhelmshaven. [* 4]
Diesen sind alle in ihrem Bereich liegenden Marine-, technischen und Verwaltungsbehörden, die Werften und Intendanturen jedoch nur in militärischer Beziehung unterstellt. Im übrigen stehen letztere Behörden direkt unter der Admiralität.