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Matrosendivision | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Titel
Elemente zu Marine:

I. Kriegsmarine.

1) Die Flotte

1) Das Marinestations-Kommando der Ostsee in Kiel

[Personal.]

[Verwendung.]

1) Für den auswärtigen Dienst. Die diplomatischen und die handelspolitischen Beziehungen erfordern die Beteiligung

II. Handelsmarine.

Marīne

(franz., vom lat. marinus, »das Meer angehend«),

Gesamtname für diejenigen Einrichtungen, welche ein Seeuferstaat besitzt, um Seehandel zu treiben und denselben zu schützen. Hiernach unterscheidet man eine Handels- u. eine Kriegsmarine. Unter Marine schlechtweg versteht man meistens nur die Kriegsmarine.

Stärke (natürliches Vo

Bild 15.236: Stärke (natürliches Vorkommen, Chemisches; Gewinnung)
* 3 Stärke.

I. Kriegsmarine.

Das schwimmende Material der Kriegsmarine, die Kriegsflotte, richtet sich in Art und Stärke [* 3] nach der Größe des Seehandels, den überseeischen (kolonialen) Beziehungen und der geographischen Eigentümlichkeit des betreffenden Landes. England, Frankreich, Italien [* 4] haben Hochseeschlachtflotten, in Deutschland [* 5] erweitert sich mit dem Kolonialbesitz [* 6] die Kreuzerflotte; es besitzt, ebenso wie Rußland, eine große Torpedoflottille für den Küstenkrieg, Schweden [* 7] eine Schärenflotte. Nach diesen Gesichtspunkten haben die Kriegsmarinen etwa folgende Einrichtungen.



Marine (Kriegsmarine:

Bild 11.250: Marine (Kriegsmarine: Organisation, Personal)
* 8 Seite 11.250.

1) Die Flotte: a) eine Schlachtflotte für den Kampf auf hoher See und zum Angriff feindlicher Küsten, aus Panzerschiffen (Fregatten und Korvetten) bestehend, die Panzerflotte; sie bedarf zur Ausübung des Kundschafter- und Sicherungsdienstes der Beigabe von Kreuzern, Avisos und Torpedobooten; b) eine Kreuzerflotte, im Frieden für den auswärtigen Dienst, im Krieg zum Aufbringen feindlicher Handelsschiffe und zum Begleiten der Schlachtflotten, hauptsächlich ungepanzerte Fregatten, Korvetten und Kanonenboote, neuerdings auch gepanzerte Kreuzer; c) eine Küstenverteidigungsflotte, bestehend aus Panzerkanonenbooten, schwimmenden Batterien, Torpedobooten; d) Transportschiffe, welche den Schlachtschiffen

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Kohlen und sonstiges Material nachführen sowie zum Transport von Landungstruppen oder der Truppen nach den Kolonien (England, Holland) dienen; e) eine Torpedoflottille, aus Torpedobooten, Torpedodepotschiffen etc. bestehend; f) Schulschiffe zur Ausbildung von Kadetten, Schiffsjungen, Heizern, Maschinisten etc.; g) Fahrzeuge für den Hafendienst, d. h. Schleppdampfer, Lotsenfahrzeuge, Wacht-, Kasernen-, Hospitalschiffe, Prahme etc.

2) Kriegshäfen mit Küstenbefestigungen zur Sicherung der Flotte und Marineetablissements.

3) Marineetablissements, Werften zur Erbauung, Reparatur und Ausrüstung von Schiffen, mit Trockendocks, Artillerie- und Torpedodepots, Proviant- und Bekleidungsmagazinen.

4) Bildungsanstalten zur Ausbildung der Offiziere und des Unterpersonals für den Torpedo-, Maschinen- etc. Dienst.

5) Das Personal, die Besatzung der Schiffe, [* 9] das Personal der Werften für die verschiedenen Verwaltungszweige, die Marineinfanterie und Küstenartillerie.

Berlin

Bild 2.752a: Berlin
* 10 Berlin.

Wenn ein Kriegsschiff in Dienst gestellt wird, erhält es kriegsmäßige Ausrüstung, gleicht einem mobilen Truppenkörper und ist jederzeit zum Kampf bereit. Sobald daher Schiffe die heimischen Gewässer verlassen (deutsche Schiffe die Linie Dover-Calais überschreiten), gelten für sie die Kriegsgesetze, den Besatzungen wird die Dienstzeit auch als Kriegsdienst (s. Kriegsjahre) angerechnet. Die Organisation der Kriegsmarine aller Länder ist in ihren Hauptzügen ähnlich; die der deutschen ist folgende: Die kaiserliche Admiralität zu Berlin [* 10] ist die oberste Kommando- und Verwaltungsbehörde der deutschen

an ihrer Spitze steht der Chef der Admiralität, ein General mit Admiralsrang, welcher die Verwaltung der Marine unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers leitet.

Die Admiralität ist ähnlich dem Kriegsministerium (s. d.) organisiert und zerfällt in eine Zentralabteilung (persönliche Angelegenheiten), eine Kommandoabteilung (Gebrauch der Flotte im Frieden und Krieg, Organisation), das Marinedepartement (die gesamten technischen Angelegenheiten), das Verwaltungsdepartement (Garnison-, Geld-, Verpflegungsangelegenheiten), das Statistische Büreau, das Hydrographische Amt. Ausführende Behörden der Admiralität sind:

1) Das Marinestations-Kommando der Ostsee in Kiel, [* 11] das der Nordsee in Wilhelmshaven, [* 12] an deren Spitze je ein Admiral als Stationschef steht. Zu jeder Station gehört eine Marineinspektion (I. in Kiel, II. in Wilhelmshaven), welcher eine Matrosen- und eine Werftdivision (I. in Kiel, II. in Wilhelmshaven), die Freiwilligen- und Maschinisten-Schulschiffe, die Wachtschiffe sowie die in Reserve stehenden Schiffe unterstellt sind. Jede Matrosendivision besteht aus 4 Kompanien in 2 Abteilungen.

Sie haben das seemännische Personal für die Schiffsbesatzungen auszubilden und sind für den Mobilmachungsfall in Schiffsstämme geteilt. Jede Werftdivision zerfällt in 5 Kompanien, welche die Schiffe mit Maschinisten und Handwerkerpersonal versehen und die Werften mit Arbeitskräften unterstützen sollen. Zu ihnen gehören: die Zahlmeistersektion, die Maschinisten, Feuermeister, Heizer, Zimmerleute, Segelmacher, Maler, Böttcher, Schuhmacher, Schneider, Materialienverwalter, Lazarettgehilfen, Büchsenmacher, Bäcker und Schreiber. In allen diesen Berufsarten gibt es folgende Rangstufen, z. B. bei den Malern: Malersgast (Gemeiner), Obermalersgast (Gefreiter), Malersmaat (Unteroffizier), Obermalersmaat (Sergeant).

2) Das Seebataillon (s. d.), das 1. Halbbataillon (3., 5., 6. Kompanie) in Kiel, das 2. Halbbataillon (1., 2., 4. Kompanie) in Wilhelmshaven. Der Marinestation der Ostsee ist die Schiffsjungenabteilung (s. unten) zu Friedrichsort unterstellt.

Mars (Planet)

Bild 11.282: Mars (Planet)
* 13 Mars.

3) Die Inspektion der Marineartillerie (s. d.) zu Wilhelmshaven; ihr sind unterstellt: a) die drei Matrosenartillerie-Abteilungen zu je 3 Kompanien, I. Abteilung in Friedrichsort, II. in Wilhelmshaven, III. in Lehe; ihnen liegt ob die artilleristische Verteidigung der Küstenbefestigungen der Häfen sowie das Legen der Minensperren daselbst, während sie an Bord nicht zur Verwendung kommen; b) das Artillerieschulschiff (Mars) [* 13] zu Wilhelmshaven; c) die Artillerie- und Minendepots zu Friedrichsort und Wilhelmshaven.

4) Die Inspektion des Torpedowesens zu Kiel; ihr unterstellt sind: das Torpedo-Versuchskommando in Kiel, das Torpedodepot in Friedrichsort, die beiden Torpedobootkompanien zu Kiel und Wilhelmshaven, das Torpedoschulschiff (Elisabeth) und die im Dienst befindlichen Torpedoboote.

5) Die Schiffsprüfungskommission in Kiel.

6) Die technische Versuchskommission in Kiel.

7) Die technischen Institute; hierzu gehören die Werften zu Danzig, [* 14] Kiel und Wilhelmshaven und die Hafenbaukommissionen an letztern beiden Orten.

8) Die Direktion des Bildungswesens der Marine in Kiel; ihr unterstellt sind die Marineakademie und Marineschule in Kiel zur Ausbildung der Seeoffiziere, die Deckoffizierschule in Kiel zur wissenschaftlichen Fortbildung des Maschinen-, Steuermanns- und Torpedopersonals, die Deutsche [* 15] Seewarte in Hamburg, [* 16] die Zentralstelle für maritime Meteorologie, welcher das Chronometerinstitut zugeteilt ist.

9) Jeder Marinestation ist eine Intendantur mit Stationskasse, Bekleidungsamt und Garnisonverwaltung zugeteilt.

10) Es bestehen ferner noch Marinelazarette zu Kiel, Friedrichsort, Wilhelmshaven und Jokohama.

[Personal.]  

Das Offizierkorps der Marine besteht aus dem Seeoffizierkorps, dem Offizierkorps des Seebataillons, dem Maschinen- und Torpeder-Ingenieurkorps, den Feuerwerks-, Zeug- und Torpederoffizieren und dem Sanitätsoffizierkorps. Die Ergänzung und Chargen des Seeoffizierkorps s. Offizier. Das Offizierkorps des Seebataillons ergänzt sich durch Versetzung aus den Infanterieregimentern der Armee auf 4-5 Jahre, nach welcher Zeit die Offiziere in der Regel zur Landarmee zurücktreten.

Panzerschränke - Panze

Bild 12.663: Panzerschränke - Panzerstecher
* 17 Panzerschiff.

Das Maschinen- und Torpeder-Ingenieurkorps ergänzt sich aus den Obermaschinisten (Oberdeckoffizieren), welche mindestens 2 Jahre Seefahrtszeit als leitender Wachtmaschinist, davon 10 Monate auf einem Panzerschiff, [* 17] Dienst gethan und die Prüfung bestanden haben. Die Wahl erfolgt durch das Seeoffizier- und Maschineningenieurkorps am Ort. Chargen sind: Maschinen- (bez. Torpeder-) Oberingenieur, -Ingenieur und -Unteringenieur im Rang des Kapitänleutnants, Leutnants zur See und Unterleutnants.



Marine (Kriegsmarine:

Bild 11.251: Marine (Kriegsmarine: Verwendung der Flotte)
* 18 Seite 11.251.

Die Feuerwerks-, Zeug- und Torpedooffiziere ergänzen sich aus den Oberfeuerwerkern, Oberzeugfeldwebeln und Obertorpedern, welche die vorgeschriebene Berufsprüfung bestanden haben. Es gibt Feuerwerks- und Zeughauptleute, -Premierleutnants und -Leutnants; Torpeder-Kapitänleutnants, -Leutnants und -Unterleutnants. Auf die Ergänzung des Sanitätsoffizierkorps finden die im Heer geltenden Grundsätze gleiche Anwendung. Die Ergänzung der Unteroffiziere erfolgt aus den ausgehobenen Mannschaften und den Zöglingen der Schiffsjungenabteilung, welche bestimmt ist, Matrosen und Unteroffiziere auszubilden. Konfirmierte Knaben im Alter von 15-16,

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ausnahmsweise von 14-17 Jahren, gesund und kräftig, melden sich unter Vorlage des Geburtszeugnisses und der von der Ortspolizei beglaubigten Einwilligung des Vaters oder Vormunds beim heimatlichen Bezirkskommando oder der Schiffsjungenabteilung in Friedrichsort bei Kiel. Der Knabe muß ohne Anstoß lesen, ziemlich richtig schreiben und die vier Spezies rechnen können. Die Einstellung in die Schiffsjungenabteilung, welche 500 Zöglinge hat, erfolgt Anfang April auf 3, ausnahmsweise 4 Jahre, nach welcher Zeit die Zöglinge als Soldaten vereidigt und verpflichtet werden, für jedes Schuljahr zwei Jahre in der Marine zu dienen, worauf sie als Schiffsjungenunteroffiziere, Matrosen oder Obermatrosen in die Matrosen- oder Werftdivisionen eingestellt werden.

Die Unteroffiziere ohne Portepee heißen Maate, die Obermaate haben den Rang der Sergeanten. Es gibt Bootsmanns-, Feuerwerks-, Steuermanns-, Wachtmeister-, Maschinisten-, Zimmermanns-, Segelmachers-, Malers-, Materialienverwalter-, Büchsenmachers-, Artilleristen- (bei der Matrosenartillerie) und Torpedersmaate; im Rang der Maate stehen die Botteliers (Proviantmeistergehilfen), Hornisten, Zahlmeisterapplikanten, Feuer-, Schneider-, Schuhmacher-, Bäckermeister, Lazarettgehilfen, Schreiber und Exerzierunteroffiziere.

Aus den Obermaaten gehen die Deckoffiziere und Unteroffiziere mit Portepee hervor; zu den letztern gehören die Wachtmeister, Feldwebel, Stabshornisten und Stabshoboisten. Deckoffiziere sind die Boots- und Steuerleute, Feuerwerker, Maschinisten, Feuermeister, Materialienverwalter, Torpeder und Mechaniker; die Oberbootsleute, Oberfeuerwerker etc. sind Oberdeckoffiziere. Alle Deckoffiziere müssen die Deckoffizier-, bez. die Oberfeuerwerkerschule in Berlin besucht haben.

[Verwendung.]  

Für die Verwendung der Flotte wird jährlich ein Indiensthaltungsplan unter Angabe des Zweckes entworfen und zwar für den auswärtigen Dienst, zu Schul- und Übungszwecken, zu andern Zwecken.

Hebriden, Neue - Hebun

Bild 8.262: Hebriden, Neue - Hebung
* 19 Hebung.

1) Für den auswärtigen Dienst. Die diplomatischen und die handelspolitischen Beziehungen erfordern die Beteiligung der deutschen Flagge bei Ausübung der Polizei auf fremden Meeren zum Schutz deutscher Interessen, sei es auch nur, dieselbe zur Hebung [* 19] des deutschen Nationalgefühls zu zeigen, nötigen Falls jedoch deren Ehre mit der Waffe zu vertreten, wie es wiederholt geschehen ist. Die Gründung deutscher Kolonien in West- und Ostafrika und in der Südsee wie der notwendig gewordene Schutz der Seefischerei haben an die Schutzmacht der deutschen Flotte erheblich weiter gehende Anforderungen gestellt, als es früher geschah.

Für das Jahr 1887/88 wurden zu diesem Zweck folgende Schiffe in Dienst gehalten:

1) ein Kreuzergeschwader von 4 Kreuzerkorvetten;

2) auf der westafrikanischen, 3) der ostafrikanischen, 4) der ostasiatischen Station je ein Kreuzer und ein Kanonenboot;

5) auf der australischen Station 2 Kreuzer;

6) im Mittelmeer ein Fahrzeug. Die Ausübung einer politischen Thätigkeit aus eigner Initiative auf diesen Reisen ist den Schiffskommandanten nicht gestattet; sie handeln entweder auf Anweisung der Admiralität oder auf Requisition kaiserlicher Vertreter in den betreffenden Ländern, welche dann auch die Verantwortung in staatsrechtlicher und politischer Beziehung für das thätliche Einschreiten der Marine tragen, während den Schiffskommandanten nur die Verantwortung für die militärische Ausführung zufällt.

Deutschland. Fluß- und

Bild 4.801a: Deutschland. Fluß- und Gebirgssystem
* 20 Deutschlands.

Aber sie haben deshalb auch die Ausführbarkeit der an sie ergangenen Requisition zu prüfen, da sie allein für die Wahrung der einmal engagierten Ehre der kaiserlichen Kriegsflagge einzustehen haben. Zu einer amtlichen Prüfung und Entscheidung der politischen und rechtlichen Seite der einzelnen Fragen und zur Führung von Verhandlungen darüber mit den Landesbehörden oder den Häuptern unzivilisierter Völkerschaften sind sie nur da befugt, wo eine konsularische Vertretung Deutschlands [* 20] nicht besteht. Für gewöhnlich erstrecken sich die Requisitionen nur auf Zeigen der Flagge an solchen Orten, wo deutsche Interessen stark vertreten oder leicht gefährdet sind.

2) Zu Schul- u. Übungszwecken. Zum Zweck der ersten seemännischen Ausbildung von Kadetten und Schiffsjungen werden drei Segelschiffe auf sechs Monate in Dienst gehalten, die nur in den heimischen Gewässern kreuzen; sie werden nach Beendigung dieser sämtlichen Kreuzerfahrten außer Dienst gestellt und die Zöglinge an die Schulen abgegeben. Für die kriegsmäßige Ausbildung werden Kadetten und Schiffsjungen, die im zweiten Jahr dienen, zu anderthalb- bis zweijährigen Fahrten nach fremden Meeren an Bord genommen, wo diese Schiffe auf gewisse Zeit den Stationsdienst mit übernehmen.

Besonders werden hierzu zwei Schiffsjungenschiffe in Dienst gehalten. Für Exerzierausbildung sind je ein Artillerie- und ein Torpedoschulschiff (s. Tabelle) mit Tender, zur kriegsmäßigen Ausbildung des Torpedomaterials ein Aviso, 2 Torpedodivisionsboote und 16 Torpedoboote im Dienst. Es werden ferner in Dienst gehalten ein Schulgeschwader von 4 Kreuzerfregatten, ein Manövergeschwader von 3 Panzerschiffen und einem Aviso, zur Reserve ein Panzerschiff und 4 Panzerfahrzeuge sowie in den Kriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven je ein Panzerschiff als Wachtschiff.

Dienstbarkeit - Dienst

Bild 4.954: Dienstbarkeit - Dienstvergehen
* 21 Dienste.

3) Zu andern Zwecken. Es gehört hierher die Thätigkeit der Kriegsschiffe im Dienste [* 21] der Wissenschaft wie zu gemeinnützigen Zwecken. Alle fremde Meere befahrenden Kriegsschiffe haben die Aufgabe, Nachrichten über politische, soziale, statistische, geographische etc. Verhältnisse der besuchten Länder zu sammeln und darüber zu berichten. Es sind unausgesetzt meteorologische Beobachtungen und physikalische Untersuchungen der befahrenen Meere anzustellen, Notizen aus den Gebieten der Hydrographie, Ozeanographie, des Lotsen-, Leuchtfeuer- und Betonnungswesens fremder Häfen zu sammeln, Vermessungen wenig bekannter Küsten und Gewässer behufs Berichtigung oder Vervollständigung der See- und Küstenkarten anzustellen.

Aber auch auf die Förderung der Ethnographie, [* 22] Zoologie, Botanik, Mineralogie ist insbesondere durch Sammeln geeigneter Gegenstände aus diesen Gebieten zur Überweisung an vaterländische Museen und wissenschaftliche Institute Bedacht zu nehmen, wie ja auch verschiedene gelehrte Gesellschaften dahingehende Vorschriften sowie Instrumente und Geldmittel für diese Zwecke den Kriegsschiffen zur Verfügung stellen. Auf Anregung solcher Gesellschaften und der betreffenden Ministerien sind auch Kriegsschiffe lediglich zur Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben entsendet worden (s. Maritime wissenschaftliche Expeditionen).

Zur Veröffentlichung der Errungenschaften auf diesen Gebieten stehen folgende Zeitschriften zur Verfügung: »Beihefte zum Marine-Verordnungsblatt«, die »Nachrichten für Seefahrer« (wöchentlich),

die »Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie« (monatlich, bringen auch fortlaufend Karten außerdeutscher Gewässer und Häfen),

in Österreich [* 23] die »Mitteilungen aus dem Gebiet des Seewesens«, in Frankreich die »Revue maritime et coloniale«, in Italien die

Fortsetzung Marine: → Seite 11.252 || vista marittima" u. a. Die Seekarten der deutschen Gewässer werden auf Kosten des Reichs