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Militärperson | eLexikon | Militärwesen - Allgemeines

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Militärpersons. Militär. / 3

Seite 11.622

Militärperson

3 Wörter, 29 Zeichen

Militärwesen — Allgemeines

Milesische Geschichten

Bild 11.614: Milesische Geschichten - Militärbeamte
* 2 Seite 11.614.

Militär

(franz. militaire, v. lat. Militia), Gesamtbezeichnung aller zum aktiven Dienststand des Heers gehörigen Personen, der Militärpersonen. Im Deutschen Reich gehören hierzu: a) die Offiziere, Militärärzte und Militärbeamten (s. d.) vom Tag der Anstellung bis zu dem der Entlassung, im Unteroffizier- und Mannschaftsstand die Kapitulanten (über drei Jahre Dienenden) vom Beginn bis zum Ablauf [* 4] oder zur Aufhebung der Kapitulation; die Freiwilligen und Rekruten vom Eintritt in die Verpflegung des Truppenteils, Einjährig-Freiwillige vom Tag ihrer Einstellung bis zum Ablauf des Tags ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienst; b) die aus dem Beurlaubtenstand zum Dienst einberufenen, im Krieg auch freiwillig eingetretenen Offiziere, Ärzte, Militärbeamten und Mannschaften vom Tag, an dem sie einberufen sind, bis zu dem der Entlassung. - Militärstaaten, Staaten, die ein starkes stehendes Heer im Frieden unterhalten.

Vgl.   Daude, Die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Militärpersonen (2. Aufl., Berl. 1887).