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Mord | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Einzelne Verbrechen

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Morbilität - Mordflieg

Bild 61.1041: Morbilität - Mordfliegen
Seite 61.1041.
Überblick der Artikel
2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Morddie mit Überlegung vorsätzlich ausgeführte rechtswidrige Tötung eines Menschen. Das Erfordernis / 463
Mord _2die Tötung mit Vorsatz und Überlegung, im Gegensatz zu Totschlag, der vorsätzlichen, nicht / 243

Seite 61.1041

Mord

706 Wörter, 5'079 Zeichen

Rechtswissenschaft — Justiz — Einzelne Verbrechen

Mord,

die Tötung mit Vorsatz und Überlegung, im Gegensatz zu Totschlag, der vorsätzlichen, nicht überlegten Tötung. Schon die Carolina (s. d.) straft in Art. 137 den «fürsätzlichen mutwilligen Mord» mit dem Rade, denjenigen aber, welcher «ein Totschlag aus Zähheit und Zorn abgethan», mit dem Schwert (ausgezeichnete Fälle mit zuvorigem Zangenreißen und Ausschleifung). Das Deutsche [* 2] Strafgesetzbuch straft wegen Mord mit dem Tode denjenigen, der vorsätzlich einen Menschen tötet, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat; wenn er die Tötung nicht mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Totschlags (s. d.) mit Zuchtbaus von 5 bis 15 Jahren, im Falle mildernder Umstände mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten (§§. 211-213). Frühere Gesetzgebungen unterschieden nach der Überlegung beim Entschluß.

Wenn der Getötete auf sein eigenes ausdrückliches und ernstliches Verlangen ums Leben gebracht wurde, so ist auf Gefängnis nicht unter 3 Jahren zu erkennen (§.216). Mordversuch wird mit Zuchthaus von 3 bis 15 Jahren, wenn er gegen den Kaiser, den eigenen Landesherrn oder während eines Aufenthalts in einem Bundesstaat an dem Landesherrn dieses Staates verübt worden ist, als Hochverrat (s. d.) mit dem Tode bestraft. Das österr. Strafgesetz von 1852 scheidet zwischen der Absicht zu töten und andern feindseligen (§§. 134-140);

der Entwurf von 1889 in den Ausschußanträgen folgt wesentlich dem deutschen Gesetz. -

Vgl.   von Holtzendorff, Das Verbrechen des Mord und die Todesstrafe Berl. 1875);

Allfeld, Die Entwicklung des Begriffs Mord bis zur Carolina (Erlangen [* 3] 1877);

Wachenfeld, Die Begriffe von Mord und Totschlag seit Mitte des 18. Jahrh. (Marb. 1890).