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Mutter | eLexikon | Rechtswissenschaft - Familienrecht - Verwandtschaft

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Mutter

(Mater), eine Frauensperson im Verhältnis zu einer oder mehreren andern Personen (Kindern), die sie geboren hat.



Mutterbänder - Mutterk

Bild 11.946: Mutterbänder - Mutterkuchen
* 2 Seite 11.946.

Uneheliche Kinder teilen Namen und Stand der Mutter, eheliche Namen und Stand

mehr

des Vaters. Erstere stehen nur zu der Mutter, nicht, wie die ehelichen, zu ihrem Erzeuger und Vater in einem Familien- und Verwandtschaftsverhältnis.

Vgl.   Zmigrodzki, Die Mutter bei den Völkern des arischen Stammes (Münch. 1886), und Art. Mutterrecht. - ist außerdem s. v. w. Gebärmutter; [* 3] in der Technik s. v. w. Schraubenmutter.

Zum Duden

Aus dem Wörterbuch
Nr.ErgebnisMutter
1 ******Mut|ter, die; -, Mütter [mhd., ahd. muoter, urspr. Lallwort der Kinderspr.]: 1. a) Frau, die ein ...
2 ******Mut|ter, die; -, -n [nach dem Vergleich mit dem Mutterschoß od. der Gebärmutter, die ein werdendes ...
3 *****Mut|ter-Kind-Pass, der (österr.): Mutterpass.