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Öffentliche Meinungdie zu einer gewissen Zeit im Volk herrschende Ansicht über eine Angelegenheit des öffentlichen / 120
Öffentliche Meinung _2Wichtige Kontrollmacht einer Gesellschaft gegen den Staat, darum ist auch eine freie Öffentliche / 20

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Öffentliche Meinung

140 Wörter, 1'007 Zeichen

Rechtswissenschaft — Politik

Öffentliche

Meinung, die zu einer gewissen Zeit im Volk herrschende Ansicht über eine Angelegenheit des öffentlichen Lebens. Da die öffentliche Meinung nicht nur Sache des Verstandes, sondern auch Sache des Gefühls ist, so daß bei ihrer Bildung Vorurteile, Neigungen, allgemeine Sympathien und Antipathien einwirken, so ist allerdings die Möglichkeit vorhanden, daß sie eine falsche Richtung nehmen kann; doch wird eine solche um so seltener eintreten, je mehr der öffentlichen Meinung in der Freiheit der Presse, [* 2] in der Freiheit der Rede in Versammlungen und Vereinen, Gemeinde- und landständischen Versammlungen, in der Öffentlichkeit aller das Volk berührenden Angelegenheiten die Organe geboten sind, durch welche sie sich zugleich bilden und aussprechen kann.

Vgl.   v. Holtzendorff, Wesen und Wert der öffentlichen Meinung (Münch. 1879).