Ordnung | eLexikon
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Ordnung,
im allgemeinen eine nach bestimmten leitenden Gesichtspunkten geschehene, regelmäßige und zweckmäßige Zusammenstellung einer oder mehrerer Reihen von Dingen und Handlungen. In wissenschaftlichen Systemen ist Ordnung eine der Hauptabteilungen, die gewöhnlich unter eine Klasse gestellt ist und Gattungen unter sich hat, z. B. in den naturhistorischen Systemen. Im juristischen Sinn bezeichnet Ordnung (ordinatio) ein umfassendes Gesetz, durch welches ein bestimmtes Rechtsgebiet normiert wird, z. B. Zivil- und Strafprozeß-, Gemeinde-, Kirchen- und Polizeiordnung. In der Geometrie und Arithmetik sind Ordnungen im allgemeinen Abteilungen mathematischer Größen, welche nach besondern Einteilungsgründen bestimmt werden.
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Ordnung |
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1 | ****** | Ord|nung, die; -, -en <Pl. selten> [mhd. ordenunge, ahd. ordinunga]: 1. <o. Pl.> durch →Ordnen ... |