Paladin | eLexikon | Rechtswissenschaft - Rechtsgeschichte - Ritterwesen
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Paladīn
(franz., ital. paladino, v. mittellat. palatinus), mittelalterliche Bezeichnung der zur Umgebung eines Fürsten gehörigen und in seiner Hofstatt (palatium) wohnenden Vornehmen;
in den alten Ritterromanen Name der Ritter von der Tafelrunde des Königs Artus und später der Helden Karls d. Gr.;
dann allgemein s. v. w. Ritter, Beschützer.