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Parlamentarier | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Parlamentarier,

Mitglied eines Parlaments, namentlich ein solches, welches sich die parlamentarische Thätigkeit zur Lebensaufgabe macht.

Berufsparlamentarier, dasjenige Mitglied der Volksvertretung, welches außer der parlamentarischen keine sonstige Berufsthätigkeit hat.