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Pars | eLexikon | Rechtswissenschaft - Erbrecht - Das Erbe

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Parotitis - Pars

Bild 12.743: Parotitis - Pars
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2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Pars(lat.), Teil. P. adversa oder contraria, s. v. w. Gegenpartei; p. aliquota, s. v. w. aliquoter / 49
PARS(LES) (K. Waadt, Bez. Aigle, Gem. Bex und Gryon). 1152 m. Gruppe von Häusern mit einer Säge, / 50

Seite 12.743

Pars

99 Wörter, 644 Zeichen

Rechtswissenschaft — Erbrecht — Das Erbe

Pars

(lat.), Teil. Pars adversa oder contraria, s. v. w. Gegenpartei;

pars aliquota, s. v. w. aliquoter Teil, auch pars quota, Quoteteil, genannt, z. B. ein Teil einer Erbschaft, der bloß relativ in seinem Verhältnis zum Ganzen bestimmt ist, z. B. ⅓, im Gegensatz zur pars quanta, einem absolut bestimmten Teil, z. B. einer bestimmten Geldsumme.

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Aus dem Wörterbuch
Nr.ErgebnisPars
1 ****Pars pro To|to, das; - - - [lat. = ein Teil für das Ganze] (Sprachw.): Redefigur, bei der mit ...

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