Passivhandel | eLexikon
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Aktivhandel
betreibt ein Volk, wenn es Aus- und Einfuhr selbst besorgt.
Den Gegensatz zu demselben bildet der Passivhandel, d. h. derjenige Handel, bei welchem ein Volk sich von Fremden seine Erzeugnisse holen und seinen Bedarf an fremden Waren herbeiführen läßt.
Bisweilen versteht man unter Aktivhandel auch denjenigen, welcher eine Forderung an das Ausland begründet (Ausfuhrhandel), unter Passivhandel den, aus welchem einem Land eine Schuld an andre erwächst (Einfuhrhandel).