peter-hug.ch

Pfahlbürger | eLexikon | Rechtswissenschaft - Rechtsgeschichte - Bürgerliche und andere Stände

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Bewährtes Wissen in aktueller Form

Main
Überblick der Artikel
2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Pfahlbürgers. v. w. Ausbürger (s. d.). / 4
Pfahlbürger _2Schutzbürger, im Mittelalter diejenigen Bewohner des platten Landes, welche das Bürgerrecht / 88

Seite 12.931

Pfahlbürger

92 Wörter, 680 Zeichen

Rechtswissenschaft — Rechtsgeschichte — Bürgerliche und andere Stände

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Pfahlbürger,

Schutzbürger, im Mittelalter diejenigen Bewohner des platten Landes, welche das Bürgerrecht in einer Stadt erworben hatten. Den Namen leitete man daher, daß sie außerhalb der Grenzpfähle der Stadt (extra palum civitatis) wohnten. Adel und Fürsten betrachteten es als eine Anmaßung, daß die Städte kleinern Freibauern auf diese Weise gegen die Willkür mächtiger Nachbarn Schutz zusagten, und seit dem 13. Jahrh. verboten eigene Reichsgesetze die Aufnahme von Aus- oder Pfahlbürgern. Zuweilen wurden auch die Vorstädter Pfahlbürger genannt, im Gegensatz zu den in der eigentlichen Stadt wohnenden Spießbürgern (s. d.).

Ausbildung - Ausdehnun

Bild 2.108: Ausbildung - Ausdehnung
* 2 Seite 2.108.