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Pflichtstreit | eLexikon | Theologie - Kirchenhistoriker - Psychologie und Ethik

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Pflichtstreits. Pflicht. / 3

Seite 12.972

Pflichtstreit

3 Wörter, 27 Zeichen

Theologie — Kirchenhistoriker — Psychologie und Ethik

Pflaumenbohrer - Pflic

Bild 12.971: Pflaumenbohrer - Pflicht
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Pflicht,



Pflicht - Pflug

Bild 12.972: Pflicht - Pflug
* 1 Seite 12.972.

überhaupt Verbindlichkeit zu einem gewissen Verhalten, in höherm Sinn bei bewußt wollenden Wesen die Verbindlichkeit zu einem

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vernünftigen Denken, Wollen und Handeln. Alles pflichtmäßige Handeln geschieht daher mit einer sittlichen (moralischen) Notwendigkeit, welche wir als »Sollen« bezeichnen. Man unterscheidet allgemeine (ursprüngliche, unbedingte) Pflichten, welche für alle Menschen ohne Ausnahme gegeben und von keiner anderweiten Bedingung abhängig sind, und besondere (abgeleitet, bedingte) Pflichten, welche durch besondere Lebensverhältnisse bedingt sind; ferner Rechts- oder Zwangspflichten, welche durch das Rechtsgesetz bestimmt werden, und deren Erfüllung erzwingbar ist, und Tugend- oder Gewissenspflichten, welche vom Tugendgesetz abhängen, und deren Erfüllung der Gewissenhaftigkeit des Menschen überlassen bleibt; endlich reine Pflichten, sofern dieselben durch das Vernunftgesetz im allgemeinen bestimmt sind (transcendentale), und angewandte Pflichten, wie sie in den menschlichen Lebensverhältnissen der Erfahrung nach wirklich vorkommen (empirische).

Das von der praktischen Vernunft ausgehende sittliche Gesetz heißt Pflichtgebot (Pflichtgesetz). Unter Pflichtgefühl versteht man teils das allgemeine Gefühl der Verbindlichkeit, seine Pflichten zu erfüllen, teils das Gefühl der sittlichen Nötigung zu einem vernünftigen Handeln. Pflichtenkollision (Pflichtstreit) ist das Zusammentreffen mehrerer Verbindlichkeiten, von denen nach Lage der Verhältnisse nur eine erfüllt werden kann (vgl. Kollision).

Pflicht

(Plicht), der hinterste Raum auf Flußschiffen.