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Plebiscit(lat.), bei den alten Römern ein von der Plebs in den Tributkomitien gefaßter Beschluß, welcher / 170

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Plebiscit

170 Wörter, 1'165 Zeichen

Plebiscīt

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 6 Deutschland.

(lat.), bei den alten Römern ein von der Plebs in den Tributkomitien gefaßter Beschluß, welcher eine dem eigentlichen vom röm. Volke (populus) erlassenen Gesetze ähnliche Autorität erhielt. -– Napoleon I. ahmte die Einrichtung nach, indem er die gesamte Menge der franz. Bürger in örtlichen Versammlungen abstimmen ließ, ebenso Napoleon III. (s. Frankreich, Bd. 7, S. 96b, 106b, 107a, 111b). – In der Schweiz [* 2] ist eine ähnliche Einrichtung unter dem Namen des Referendum (s.d.) in Kraft. [* 3] – Ebenso hat man in Italien [* 4] mehrfach vom Plebiscit Gebrauch gemacht, so ließ insbesondere Victor Emanuel seine Eroberungen, zuletzt in Rom, [* 5] durch Volksbeschlüsse bestätigen. – In Deutschland [* 6] sind Plebiscit nicht veranstaltet worden und die preuß. Regierung hat sich amtlich wiederholt gegen solche ausgesprochen. Nur in Art. V des Prager Friedens war ein Plebiscit der nordschlesw. Bevölkerung [* 7] in Aussicht genommen; dasselbe wurde jedoch nicht veranstaltet und 1879 wurde durch die neuen Abmachungen mit Österreich [* 8] jener Artikel aufgehoben. – Über die Entwicklung des Plebiscitgedankens und dessen Verhältnis zur Option vgl. Stoerk, Option und Plebiscit (Lpz. 1879).