Plombieren | eLexikon
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Plombieren
(franz., Verbleien), ein Bleisiegel (Plombe, Plombage) an Warenballen, Kisten, überhaupt Emballage, oder auch an ganz verschlossene Wagen oder Schiffsräume anlegen, so daß ohne Zerstörung des Siegels nichts herausgenommen werden kann. Die Plombierung erfolgt zum Zweck der Kontrolle, insbesondere im Interesse der Verzollung bei den der letztern nicht unterliegenden Durchfuhren, namentlich auch zur Wahrung der Identität der aus- und wieder eingeführten, bez. der ein- und wieder ausgeführten Gegenstände im sogen. Veredelungs- oder Appreturverkehr. In den meisten Staaten wird beim Plombieren der volle Zollsatz hinterlegt und bei Abnahme der Plombe zurückerstattet. - Über Plombieren in der Zahnheilkunde s. Zähne. [* 2]
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Plombieren |
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1 | ****** | plom|bie|ren <sw. V.; hat> [frz. plomber]: 1. mit einer →Plombe versehen: einen Stromzähler, ein ... |