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Plünderung | eLexikon | Rechtswissenschaft - Völkerrecht - Kriegsrecht

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Plünderung,

im Krieg die Beraubung der feindlichen Landesbewohner, besonders durch offenes Ausräumen der Wohnungen.

Früher wurde Plünderung eroberter Orte oft, wenn auch nur auf einige Stunden, erlaubt, um die Soldaten für fehlenden Sold und die gehabten Anstrengungen zu entschädigen.

Hatten die Bürger einer belagerten Stadt an der Verteidigung teilgenommen, so war nach Kriegsgebrauch ihre Habe den Eroberern verfallen.

Jetzt wird bei den Heeren aller zivilisierte Staaten die Plünderung als unerlaubtes Beutemachen streng bestraft (s. Beute).

Zum Duden

Aus dem Wörterbuch
Nr.ErgebnisPlünderung
1 ******Plün|de|rung, die; -, -en: das Plündern.