Pontifex | eLexikon | Mythologie - Römische Mythologie - Priester
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Pontifex
(lat. Wort ungewisser Etymologie, angeblich »Brückenbauer«),
im alten Rom [* 2] ein Mitglied des obersten Priesterkollegiums, dem die Aufsicht und Verwaltung des gesamten Religionswesens, des Staats- und Privatkultus zukam. Die Stiftung des Pontifikats wird auf Numa zurückgeführt, unter welchem vier Pontifices aus den beiden Stämmen der Ramnes und Tities ernannt worden, zu denen als fünfter der Pontifex maximus (s. unten) gekommen sein soll. Durch das Ogulnische Gesetz kamen 300 v. Chr. noch vier plebejische Pontifices hinzu. Sulla erhöhte die Zahl auf 15, und die Kaiser ernannten in ihrer Eigenschaft als Pontifices maximi nach Willkür Mitglieder des Kollegiums.
Die Würde war lebenslänglich. Die Wahl der Pontifices stand ursprünglich dem Kollegium derselben zu (Kooptation); doch wurde 104 das Wahlrecht auf die Tributkomitien übertragen, und diese übten es (mit kurzer Unterbrechung unter und nach Sulla) bis zur Zeit der Kaiser. Erfordernis zur Bekleidung des Pontifikats war anfangs patrizische Geburt, dann nur ein reiferes Lebensalter und Freiheit von andern Ämtern. Später wurden auch diese Erfordernisse nicht mehr berücksichtigt.
Die Amtsgeschäfte der Pontifices bestanden in der Aufsicht über die richtige Vornahme der vorgeschriebenen Ritualhandlungen und über die Priester und deren Diener, in der Führung des gesamten Kalenderwesens und in Entscheidungen und Gutachten über sakralrechtliche Verhältnisse. Auch war bei manchen Verrichtungen des Staats- und Privatlebens, welche auf das Sakralrecht basiert waren, eine persönliche Assistenz der Pontifices erforderlich, so bei allen Weihungen etc. Endlich vernichteten die Pontifices auch Kultushandlungen, Opfer u. dgl., wenn der dazu bestimmte Flamen abgehalten war.
Der Vorsteher des Kollegiums war der Pontifex maximus, dessen Amt von Augustus bis auf Gratian stets als Attribut der Kaiserwürde fortbestanden hat. Die Wahl desselben geschah zur Zeit der Republik durch das Volk in den Tributkomitien und zwar auf Lebenszeit. Der Pontifex maximus trug als Amtstracht ein weißes Kleid mit Purpursaum und hatte die von seinem Kollegium gefaßten Beschlüsse zu vollziehen sowie die Annales maximi oder pontificum (Aufzeichnungen der denkwürdigen Begebenheiten des Jahrs) abzufassen. Von diesen sind zu scheiden die Libri und Commentarii pontificum (Aufzeichnungen über Ritual- und Sakralrecht).
Vgl. Hüllmann, Jus pontificium der Römer [* 3] (Bonn [* 4] 1837);
Ambrosch, Über die Religionsbücher der Römer (das. 1843);
Preibisch, Fragmenta librorum pontificiorum (Tilsit [* 5] 1878).
In der christlichen Zeit ist Pontifex maximus Bezeichnung für den Papst.