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Portefeuille | eLexikon | Rechtswissenschaft - Verwaltung - Staatsdienst

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Porta Westfalica - Por

Bild 13.242: Porta Westfalica - Portfolio
Seite 13.242.
Überblick der Artikel
3 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Portefeuille(franz., spr. portfö[ll]j), Brieftasche, Briefmappe; in Ländern mit konstitutioneller Verfassung / 138
Portefeuille _2Bestand einer Bank an Werttiteln. / 6
Portefeuille _3(frz., spr. port'föj), eine Tasche oder Mappe zur Aufbewahrung von Briefschaften und andern / 96

Seite 13.242

Portefeuille

240 Wörter, 1'766 Zeichen

Rechtswissenschaft — Verwaltung — Staatsdienst

Portefeuille

Preußen

Bild 13.338a: Preußen
* 2 Preußen.

(franz., spr. portfö[ll]j), Brieftasche, Briefmappe; in Ländern mit konstitutioneller Verfassung s. v. w. Ministerposten, weil die Minister mit dergleichen Behältnissen vor dem Fürsten sowie in den Kammern zu erscheinen pflegen. Man gebraucht daher die Wendungen: »ein Portefeuille anbieten, annehmen, abgeben, niederlagen« und bezeichnet auch die einzelnen Abteilungen, welche den Ministern unterstellt sind, als Portefeuille. Daher spricht man von dem Portefeuille des Innern, des Auswärtigen etc. und von einem Minister »ohne Portefeuille«, wenn derselbe kein Fach- oder Ressortminister, aber gleichwohl Mitglied des Ministerrats ist. So ist z. B. der Staatssekretär des deutschen Reichsamtes des Innern zugleich Mitglied des preußischen Staatsministeriums, hat aber in Preußen [* 2] kein bestimmtes Portefeuille. Im kaufmännischen Verkehr, namentlich im Bankwesen, ist Portefeuille das Behältnis zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Wechseln etc., und der Ausdruck wird hier gebraucht, um den Vorrat an solchen bei einem Bankinstitut u. dgl. zu bezeichnen.