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Präparand | eLexikon | Pädagogik - Lehrerwesen

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Prangen - Präponderanz

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Präparand(lat., "ein Vorzubereitender"), Vorbereitungsschüler. Die Bezeichnung setzte sich / 400

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Präparand

400 Wörter, 3'041 Zeichen

Pädagogik — Lehrerwesen

Präparand

(lat., »ein Vorzubereitender«),

Bayern

Bild 2.532a: Bayern
* 6 Bayern.

Vorbereitungsschüler. Die Bezeichnung setzte sich im vorigen Jahrhundert namentlich für solche junge Leute fest, die sich für ein Lehramt an Volksschulen vorbereiteten oder vorbereiten ließen, und seitdem für diesen Zweck allgemein bestimmte Anstalten (die Seminare) aufkamen, unterschied man von den Zöglingen dieser: den Seminaristen, als Präparanden diejenigen, welche erst für den Eintritt ins Seminar vorbereitet werden. In diesem Sinn ist noch heute der Ausdruck üblich; er hat überall da seine Bedeutung verloren, wo, wie im Königreich Sachsen, [* 3] Anhalt, [* 4] Hamburg [* 5] etc., das Seminar 5 oder 6 Klassenstufen umfaßt und den künftigen Volksschullehrer vom Austritt aus der Volks- oder Mittelschule bis zum Eintritt in das Lehramt (14. oder 15.-20. Lebensjahr) leitet. Wo dies nicht der Fall ist, kann der Staat entweder, wie in Bayern, [* 6] die gesamte Präparation der spätern Seminaristen in öffentlichen, von den Seminaren gesonderten Präparandenanstalten übernehmen, oder sie einzelnen Unternehmern, bez. der freien Wahl der einzelnen Bewerber überlassen, oder endlich sie durch Unterstützung und Überwachung mittelbar fördern. In Preußen [* 7] hatte in der ersten Hälfte des Jahrhunderts das Bedürfnis der einzelnen Seminare, für einen an Zahl und Vorbildung ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, dahin geführt, daß die Lehrer der zwei- bis dreiklassigen Seminare privatim Präparandenanstalten unterhielten.

Statt diese, wie in Sachsen, als Proseminare zu übernehmen und allmählich mit den Seminaren zu verschmelzen, bevorzugte der Minister v. Raumer in seinem berufenen Regulativ vom 2. Okt. 1854 die Präparation durch einzelne ländliche Lehrer und Prediger. Erst der Minister Falk verließ diese Bahn und begann, staatliche Präparandenanstalten, leider räumlich und anstaltlich gesondert von den Seminaren und in sehr beschränkter Zahl, zu gründen, während im übrigen Privatanstalten und Privatbildner staatlich unterstützt werden.

Die Buntscheckigkeit der Vorbildung, bei dieser geflissentlich gepflegten Mannigfaltigkeit unvermeidlich, ist der wunde Fleck der in allen übrigen Hinsichten vortrefflich eingerichteten Volksschullehrerbildung in Preußen. Sie ist um so empfindlicher, da das staatliche Präparandenwesen den Provinzialschulkollegien, das private den Regierungen untersteht, diese durchaus zusammengehörige Angelegenheit also unter verschiedene Behörden verteilt ist.

Staatliche Präparandenanstalten gab es 1886 in Preußen 32 gegenüber 114 Seminaren. Das von den Präparanden zu erstrebende Ziel ist in der Ordnung der Aufnahmeprüfung für die königlichen Schullehrerseminare vom 15. Okt. 1872 festgestellt. Als Muster für die Einrichtungsanstalten und vom Staat unterstützen Präparandenanstalten ist vom Minister Falk unterm 28. Nov. 1878 der Lehrplan der königlichen Anstalt zu Schmiedeberg i. Schl. empfohlen worden.

Vgl.   Schneider und v. Bremen, [* 8] Das Volksschulwesen im preußischen Staat (Berl. 1886 u. 1887, 3 Bde.; namentlich Bd. 1).