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Quarantäne | eLexikon | Rechtswissenschaft - Verwaltung - 3) Polizei

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Quango - Quarantäne

Bild 13.495: Quango - Quarantäne
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Quarantäne(Kontumaz), zeitweise Beschränkung der persönlichen Freiheit und der Verfügung über das / 513
Quarantäne _2Bei den einander entgegenstehenden Ansichten über den Wert der Quarantänemaßregeln ist eine / 394
Quarantäne _3Zurückhaltung seuchenverdächtiger oder angesteckter Personen (oder auch Tiere) während eines / 19
Quarantäne _4(frz., spr. karangt-) oder Kontumaz, eigentlich ein Zeitraum von 40 Tagen, den man, analog der / 586

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Quarantäne

2 Seiten, 1'512 Wörter, 11'398 Zeichen

Rechtswissenschaft — Verwaltung — 3) Polizei

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Quarantäne



Quaregnon - Quart

Bild 13.496: Quaregnon - Quart d'heure de Rabelais
* 2 Seite 13.496.

(Kontumaz), zeitweise Beschränkung der persönlichen Freiheit und der Verfügung über das Eigentum, welche Personen oder Sachen auferlegt wird, von denen man die Einschleppung ansteckender Krankheiten befürchtet. Gelegentliche Absperrungen gegen den Aussatz kommen bereits in den ältesten Zeiten vor; als ständige Einrichtung erscheint die Quarantäne

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zuerst im 14. Jahrh. in italienischen Städten zur Abwehr der Pest; die Bezeichnung Quarantäne stammt von den 40 Tagen (quarante giorni), während welcher Venedig [* 3] die ankommenden Schiffe [* 4] bei Pestgefahr unter Sperre legte. Anfangs mit barbarischer Strenge durchgeführt, wurde die Handhabung der Quarantäne im Lauf der Zeit durch Einführung zweckmäßiger Einrichtungen mehr und mehr gemildert, und nachdem schon im 16. Jahrh. eine starke Opposition, welche die Ansteckung durch ein Kontagium leugnete, sich geltend gemacht hatte, hob England 1720 zu gunsten des Handels die Quarantäne im eignen Land auf, während es dieselbe in Gibraltar [* 5] und auf Malta rigorös durchführte.

Paris

Bild 12.719a: Paris
* 7 Paris.

Gegenwärtig sind die Ansichten über die Quarantäne durchaus geteilt. Französische Ärzte befürworten dieselbe, während die Engländer bei Auftauchen der Cholera in Ostindien [* 6] die Quarantäne verbieten, die Truppen nicht zernieren und isolieren, sondern auseinander ziehen und dislozieren. Auf Anregung Frankreichs trat 1851 in Paris [* 7] die erste und 1866 in Konstantinopel [* 8] die zweite internationale Sanitätskonferenz zusammen, welche die Absperrung im Prinzip empfahl. Österreich [* 9] hatte bereits 1849 eine orientalische Sanitätskommission eingesetzt und berief 1874 die dritte internationale Konferenz nach Wien, [* 10] auf welcher alle europäischen Staaten die Errichtung einer ständigen internationalen Sanitätskommission befürworteten.

Man schlug vor, die Quarantänen auf ein thatsächlich durchführbares Maß einzuschränken und dieselben im allgemeinen durch ein zweckmäßiges Inspektionssystem zu ersetzen. Die vierte internationale Konferenz, welche 1885 in Rom [* 11] tagte, beschäftigte sich hauptsächlich mit der Cholera, und ein technisches Komitee befürwortete internationale Maßnahmen gegen die Verbreitung der Seuche im Orient und die Einschleppung nach dem Occident auf dem Seeweg, namentlich auch eine Besserung der hygieinischen Verhältnisse und eine ärztliche Begleitung, Überwachung und wiederholte Inspektion der Pilgerzüge (ähnlich die Beschlüsse des internationalen Gesundheitsrats in Konstantinopel vom 3. März 1885). Die Quarantäne wird gegenwärtig nur gegen Pest, gelbes Fieber und Cholera angewandt und stützt sich auf die Überzeugung, daß durch absolute Absperrung die Übertragung des Krankheitskeims unmöglich gemacht wird.

Die Gegner der Quarantäne wenden dagegen ein, daß eine absolute Absperrung unmöglich und daher unnütz sei, während die durch die Quarantäne dem öffentlichen Verkehr zugefügten Nachteile unerträglich und schlimmer seien als die zu bekämpfende Krankheit. Für die praktische Ausführung ist von jeher wie noch heute die Seequarantäne fast ausschließlich von Bedeutung geblieben, während die schwierigen und kostspieligen Landquarantänen sehr selten vorgekommen sind und nur in sehr bedingter Weise verteidigt werden.

Europa. Fluß- und Gebi

Bild 5.919a: Europa. Fluß- und Gebirgssysteme
* 12 Europa.

Von den Seehäfen aber kommen hauptsächlich die des Orients im Mittelmeer, im Roten und Kaspischen Meer in Betracht, weil sie die hauptsächlichsten Ausbruchsthore der für Europa [* 12] gefährlichste Seuchen bilden.

Vgl.   v. Sigmund, Cholera, Pest und Gelbfieber vor den jüngsten internationalen Sanitätskonferenzen (Wien 1882);

Uffelmann, Darstellung des auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege in außerdeutschen Ländern bis jetzt Geleisteten (Berl. 1878);

Soyka u. a., Zur Ätiologie der Infektionskrankheiten (Münch. 1881).

Eine Zusammenstellung der wichtigsten zur Zeit geltenden Quarantänevorschriften der meisten Staaten Europas und Nordamerikas gab Wernich in Eulenburgs »Realencyklopädie der gesamten Heilkunde« (2. Aufl., Wien 1884 ff.).

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Quarantäne.

Bei den einander entgegenstehenden Ansichten über den Wert der Quarantänemaßregeln ist eine einheitliche Regelung nicht erreichbar gewesen. Die weniger bedrohten, Seehandel treibenden Nationen, England an der Spitze, haben ein Aufsichts- und Revisionssystem mit Desinfektion [* 13] unter Zurückdrängung der Sperrmaßregeln vorgezogen, während die Mittelmeerstaaten an dem ältern Sperr- und Quarantänesystem festgehalten haben. In Österreich sollen alle Schiffe mit einem Sanitätspatent ankommen; eine Landung darf nur bei wirklichen Seesanitätsämtern stattfinden.

Schiff I

Bild 14.454c: Schiff I
* 14 Schiff.

Sind Schiffe gezwungen, an einem andern Punkte zu landen, so sind sie an jedem Verkehr mit der Küste zu hindern. Schiffe, Personen, Waren, Effekten, Tiere sollen nicht in Verkehr treten, bevor sie nicht gereinigt sind und eine Kontumazzeit durchgemacht haben. Diese wird als Observationsreserve bezeichnet, wenn das Schiff [* 14] mit allem, was darauf ist, eine Zeitlang außer freiem Verkehr bleibt; sie heißt eigentliche, strenge Kontumaz, wenn neben der Isolierung noch eine weitere Sanitätsbehandlung des Schiffes, der Personen und Waren nötig ist.

Die Dauer der Kontumaz bestimmt das Ministerium des Innern; über die Verhängung von Observationsreserve oder strenger Kontumaz entscheiden die Seesanitätsbehörden. Bei einem Patent, welches aussagt, daß an Bord des Schiffes Pest oder Gelbfieber bestehen oder in den letzten 21 Tagen bestanden haben, ist das Schiff bei Ankunft sofort zu besichtigen, alsdann können die gesunden Passagiere nach Ablegung ihrer Effekten ins Lazarett sich begeben. Kranke werden aus dem Schiffe entfernt, im Lazarett isoliert, es wird ein Wächter aufs Schiff gestellt und eine sechstägige Lüftung des letztern vorgenommen.

Nach Ablauf [* 15] dieser Zeit findet eine neue ärztliche Besichtigung statt, worauf eventuell die Waren und Effekten der gesunden Passagiere ausgeladen werden können. Die eignen Effekten des Schiffsvolkes und Schiffes werden an Bord gelüftet und durch Chlor desinfiziert. Vor der Zulassung zum freien Verkehr wird das Schiff jedenfalls vollständig ausgeladen und in allen seinen innern Räumen durch Waschen mit Lauge (und Räucherungen) desinfiziert. Die neuere Ordnung des Hafen- und Seesanitätsdienstes an der österreichisch-illyrischen und dalmatischen Küste (1871) und die Anordnungen aus Anlaß der Choleragefahr (1872) neigen bereits mehr dem Inspektions- u. Revisionssystem zu. Hinsichtlich des Gelbfiebers verkürzt eine neuere Verordnung (1880) die Quarantänierungszeit für gesunde Passagiere beträchtlich.

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 16 Deutschland.

Deutschland, [* 16] welches seine Vorsichtsmaßregeln naturgemäß in der Hauptsache der Cholera entgegenzustellen hat, wendet ein gemischtes System an, welches mehr Fühlung mit Revisionssystemen hat. Dies gilt sowohl für die speziell zur Verhütung der Cholera erlassenen als auch für die allgemeinern Hafeninstruktionen, welche auch Pest und gelbes Fieber, Pocken und typhusähnliche ansteckende Krankheiten berücksichtigen. Vgl. Revisionssysteme.

Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951



Professional - Quote

Bild 48.48: Professional - Quote
* 17 Seite 48.48.

Quarantäne.

Zurückhaltung seuchenverdächtiger oder angesteckter Personen (oder auch Tiere) während eines gewissen Zeitraums in von der Umwelt abgeschlossenen Lagern.

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Quarantäne

(frz., spr. karangt-) oder Kontumaz, eigentlich ein Zeitraum von 40 Tagen, den man, analog der 40tägigen Reinigung der Frauen nach der mosaischen Gesetzgebung, für notwendig hielt zur Reinigung seuchenkranker Personen. Als Ende des 14. Jahrh. die Pest und der Schwarze Tod Europa heimsuchten, versuchten (1374) die Bewohner der Stadt Rhegium in Unteritalien sich dadurch vor der Seuche zu schützen, daß sie alle zu Land oder zur See zureisenden Personen einer 40tägigen Überwachung und Beobachtung unterzogen und erst nach Ablauf dieser Zeit, wenn sich keinerlei Symptome der Krankheit an jenen zeigten, in die Stadt ließen.

Später wurde dieses Verfahren von den meisten größern Städten, ja von ganzen Ländern nachgeahmt, insbesondere wurden in den Handelsstädten die ankommenden Schiffe außerhalb der Häfen oder an bestimmten Plätzen zu landen gezwungen und die Passagiere und Mannschaften auf den Schiffen oder in eigenen Quarantäneanstalten so lange isoliert, bis anzunehmen war, daß die Ansteckungsfähigkeit einer von denselben mitgebrachten Seuche erloschen wäre. Es hat sich dann herausgestellt, daß eine kürzere Überwachungsfrist von 20, 10, 7, ja häufig nur 3 Tagen vollständig genügte, um erkennen zu lassen, ob unter den Ankömmlingen die Seuche herrschte; jedoch ist der Name Quarantäne der Überwachungsmaßregel geblieben.

Grenzen der Hörbarkeit

Bild 58.307: Grenzen der Hörbarkeit - Grenzfälschung [unkorrigiert]
* 18 Grenzen.

Als sich in den J. 1817–23 die Cholera von Indien her zum erstenmal pandemisch verbreitete, wurden wieder von den meisten Staaten zu Land und zu Wasser Quarantäne eingerichtet. Sehr bald erwiesen sich aber die Landquarantänen, zu deren Durchführung an den Grenzen [* 18] militär. Cordons gezogen wurden, als völlig wirkungslos; sie wurden daher bei der zweiten Cholerapandemie 1820–37 fast überall aufgehoben, nur in der Türkei [* 19] werden sie heutigentags noch zur Abwehr der Cholera geübt.



Quarantäneflagge - Qua

Bild 63.550: Quarantäneflagge - Quartal
* 20 Seite 63.550.

Die Seequarantänen haben sich hingegen in vielen Ländern bis auf die Gegenwart erhalten und wurden noch in der jüngsten Zeit auf den internationalen Sanitätskonferenzen wiederholt und von verschiedenen Seiten sehr befürwortet. In den Häfen ist die Einrichtung ungefähr folgende: Jedes Schiff, welches aus einem öfters von Seuchen heimgesuchten Lande kommt, muß, bevor es die Erlaubnis zum Einlaufen erhält, ein Gesundheitszeugnis (Gesundheitspaß, s. d.) über den Ort, von dem es kommt, für dessen

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Richtigkeit der Kapitän und der an diesem Orte von der Regierung beauftragte Konsularagent zu haften haben, mitbringen und dasselbe beim Hafenkommandanten vorzeigen. Auf diese Gesundheitszeugnisse stützt sich dann die Ausdehnung [* 21] der anzuwendenden Quarantäneverordnungen. Um eine gleichartige Handhabung der Quarantäne zu erzielen, wurde beim Ausbruch der Cholerapandemie 1846–63 von den zumeist bedrohten Mittelmeerstaaten auf der internationalen Cholerakonferenz zu Paris (23. Juli 1851 bis 19. Jan. 1852; s. Hygieine, Bd. 9, S. 474a) ein internationales Quarantänereglement geschaffen und in Ägypten, [* 22] das durch die Mekkapilger und die Eröffnung des Sueskanals 1869 am meisten der Choleraeinschleppung ausgesetzt erschien, ein ständiger Conseil sanitaire maritime et quarantenaire eingesetzt, der den Schiffsverkehr auf dem Roten Meer und im Sueskanal [* 23] zu überwachen beauftragt ist. Im Roten Meer wurden ferner mehrere Quarantäneanstalten errichtet, unter anderm in El-Wedsch, El-Tor und Sues. In denselben sollten die Passagiere der aus Choleraorten kommenden Schiffe, solange als noch Cholerafälle unter ihnen beobachtet würden, mindestens aber mehrere Tage isoliert, ihr Gepäck und die Schiffsladung sowie die Schiffe selbst desinfiziert werden.

Leider sind die Einrichtungen dieser Quarantäneanstalten höchst unvollkommen; insbesondere ist für die Verpflegung der Passagiere nur sehr mangelhaft gesorgt, so daß diese Anstalten manchmal geradezu zu Choleraherden geworden sind. Der Nutzen der Quarantäne ist überhaupt sehr zweifelhaft, so daß auch besser eingerichtete und betriebene Quarantäneanstalten kaum jemals den beabsichtigten Erfolg haben werden. Von einsichtigen Hygieinikern und Medizinalverwaltungen wird gegenwärtig dahin gearbeitet, daß alle Quarantäne aufgegeben werden und dafür eine rationelle Schiffshygieine geübt wird, nicht nur zu Zeiten epidemischer Seuchenverbreitung, sondern auch in seuchenfreien Zeiten.