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Realprogymnasium | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Tue Nov 09 1869

Realschule

(Realgymnasium, höhere Bürgerschule), Unterrichtsanstalt der mittlern Stufe, dem Gymnasium oder Progymnasium nach der Alters- und Bildungsstufe der Schüler parallel, aber unterschieden durch den Lehrplan, insofern die Realanstalten nicht die Einführung in die griechische und römische Sprache und Litteratur, sondern die Beschäftigung mit den unmittelbar für das geistige Leben der Gegenwart maßgebenden Grundwissenschaften (Mathematik, Naturwissenschaft, lebende Sprachen) in den Vordergrund stellen.

Die ist eine jüngere Schwester des schon dem Mittelalter entstammenden und wesentlich durch die Humanisten des 16. Jahrh. ausgebildeten Gymnasiums. Der lateinischen Buchgelehrsamkeit der Humanisten gegenüber forderten seit dem Ende des 16. Jahrh. Männer wie Rabelais, Namus, Montaigne, Bacon, Ratich, Comenius, Schuppius, Locke, Leibniz u. a. beim Unterricht der Jugend eine sorgfältige Berücksichtigung der wirklichen gegenwärtigen Welt (Realien) und des in ihr demnächst auszuübenden Berufs.

Diese Forderung begründete den Gegensatz der pädagogischen Realisten gegen die Humanisten oder, wie diese von jenen gern genannt wurden, Verbalisten. Der Aufschwung der Mathematik und der Naturforschung, welche eben begannen, die von den Alten erreichte Stufe der Ausbildung kräftig zu überschreiten, gab den Realisten Nachdruck. Unter lebhaftem Widerspruch der gelehrten Zunft bequemten sich einzelne höhere Lehranstalten entweder für alle Schüler oder für einen Teil derselben (Adel, Kaufmannsstand u. a.) ihren Forderungen und stellten unter Beschränkung der alten Sprachen, namentlich des Griechischen und des Lateinsprechens, den Unterricht in den realen oder sogen. galanten (modernen) Wissenschaften mehr in den Vordergrund.

Kreiden - Kreis

Bild 10.184: Kreiden - Kreis
* 3 Kreis.

Derart waren besonders die aus dem Kreis [* 3] der sogen. Pietisten auf Anregung A. H. Franckes (s. d.) hervorgehenden Lehranstalten. In diesem Kreis fand man sich auch zuerst bewogen, neben den ältern Gymnasien ganz neue Anstalten für die Zwecke der Realbildung zu errichten. Die erste derartige Anstalt, welche auch den Namen Realschule trug, war, soweit bekannt ist, die von Christoph Semler in Halle [* 4] 1706 gegründete. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Semler und Francke ist nicht nachgewiesen, wohl aber jenes Abhängigkeit von dem Jenenser Mathematiker und pädagogischen Neuerer Erhard Weigel.

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 6 Deutschland.

Mehr Erfolg als dieser Versuch hatte die 1747 von Joh. Jul. Hecker in Berlin [* 5] gestiftete Realschule, und gleichzeitig taucht der Gedanke der Einrichtung besonderer Nebenklassen an den gelehrten Schulen »für die, so unlateinisch und ungriechisch bleiben wollen«, mehrfach auf. Günstiger den Realschulen als den Gymnasien und Lateinschulen des alten Stils war die philanthropisch-pädagogische Strömung, die im letzten Drittel des Jahrhunderts im Anschluß an Rousseaus »Emil«, in Deutschland [* 6] namentlich durch Basedow, Oberwasser erhielt.

Des Kopenhagener Predigers Fr. Gabr. Resewitz Schrift über »Die Erziehung des Bürgers« (1773) weckte hundertfachen Widerhall und führte ihren Verfasser als Abt von Klosterberge an die Spitze einer der berühmtesten damaligen höhern Lehranstalten Deutschlands, [* 7] wo er aber nur dürftige praktische Erfolge erzielte. Überhaupt ging wenig Haltbares unmittelbar aus den pomphaft angekündigten Neuerungen hervor. Meist suchte man das Alte mit dem Neuen an denselben Anstalten zu vereinigen.

Nur in einzelnen großen Städten waren neben den Gymnasien voll ausgestattete Realschulen zu ermöglichen. Die meisten Gymnasien erhielten sogen. Bürgerklassen oder Realabteilungen, in welchen gegen Wegfall des Unterrichts im Griechischen und Beschränkung des Lateinischen Naturkunde, Mathematik, neuere Sprachen eine ausgedehntere Pflege fanden. Der erste namhafte Versuch, in die bunte Mannigfaltigkeit einheitliche Gliederung zu bringen, war die »Vorläufige Instruktion über die an den höhern Bürger- und Realschulen anzuordnenden Entlassungsprüfungen vom 8. März 1832«, welche vom Geheimrat Kortüm ausgearbeitet war und vom preußischen Unterrichtsministerium erlassen wurde.

Berlin-Dresdener Eisen

Bild 52.817: Berlin-Dresdener Eisenbahn - Berliner Handels-Gesellschaft
* 8 Berliner.

Die Vorschriften dieser Instruktive verallgemeinern im wesentlichen nur das, was unter der umsichtigen Leitung des Direktors A. G. Spilleke an der Berliner [* 8] königlichen Realschule seit 1822 praktisch geworden war. Nur wurde gegen Spillekes ursprünglichen Plan das Latein obligatorisch für die berechtigten Anstalten. Neuen Aufschwung erhielt das Realschulwesen durch die besonders vom Bürgerstand ausgehenden freiheitliche Bewegungen der 40er Jahre und durch den gleichzeitig wachsenden Einfluß der Naturforschung auf das gewerbliche Leben.

Auch arbeiteten in jener Zeit begabte und begeisterte Vertreter der Realschule, wie Klumpp, Mager, Langbein u. a., für deren Anerkennung und Vervollkommnung mit großem Glück. In Österreich [* 9] erfolgte 1851 eine gesetzliche Regelung des Realschulwesens, nach welcher Ober- und Unterrealschulen unterschieden werden. Dort, wie in Bayern, [* 10] wo statt der Real- meist Spezialschulen für Landwirtschaft, Gewerbe etc. bestehen, wird das Hauptgewicht auf technische Vorbildung (Zeichnen etc.) und Naturkunde (Chemie) gelegt; die sprachliche Bildung tritt mehr zurück. In andrer Weise wurde die vielverhandelte Frage in Preußen [* 11] zum vorläufigen Abschluß gebracht durch die »Unterrichts- und Prüfungsordnung der Realschulen und höhern Bürgerschulen vom 6. Okt. 1859«. Diese Ordnung unterschied Realschulen erster, Realschulen zweiter Ordnung und Bürgerschulen.



Realschule

Bild 13.618: Realschule
* 12 Seite 13.618.

Die Realschulen erster Ordnung standen in Bezug auf Zahl der Klassen, Dauer des Besuchs (in den drei untern Klassen je ein Jahr, in den drei obern je zwei), wissenschaftliche Vorbildung der Lehrkräfte etc. ganz den Gymnasien gleich. Von den alten Sprachen war die lateinische als pflichtmäßiges Unterrichtsfach beibehalten. Die Realschulen zweiter Ordnung hatten keinen so bestimmt vorgezeichneten Lehrplan, sondern konnten sich hierin wie in der Zahl und Auswahl der Lehrkräfte freier den örtlichen Verhältnissen anschließen. Sie durften, wenn sie auf die entsprechenden Berechtigungen verzichteten, das Latein ausschließen oder in die Wahl der Schüler stellen und die Besuchsdauer sämtlicher Klassen auf

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je ein Jahr einschränken. Höhere Bürgerschulen endlich hießen diejenigen Realschulen, welche nach obenhin nicht abgeschlossen waren, sondern der ersten Klasse ermangelten. Insofern sie bis zur zweiten Klasse einschließlich entwickelt und nach dem Lehrplan der Realschulen erster Ordnung angelegt waren, konnten sie das Recht der Abgangsprüfungen erhalten. Innerhalb dieses Rahmens haben sich die Realschulen von 1859 bis 1882 zahlreich und mannigfaltig entwickelt.

Die kleinern deutschen Länder folgten mit geringen Modifikationen Preußen nach, zumal seit 1866 wegen der Rücksicht auf den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Indessen wachte die schon 1848 und 1849 vielfach erhobene Forderung wieder auf, den Realschulen in Bezug auf den Universitätsbesuch gleiche Rechte mit den Gymnasien einzuräumen, während anderseits völliger Verzicht auf den lateinischen Unterricht von allen Realschulen verlangt wurde. Der Minister v. Mühler forderte daher über die Zulässigkeit einer erweiterten Kompetenz der Realschulen an den Universitäten 9. Nov. 1869 Gutachten von sämtlichen Fakultäten der Landesuniversitäten ein, welche überwiegend ablehnend ausfielen.

Doch ward 7. Dez. 1870 verfügt, daß die Reifezeugnisse der Realschulen erster Ordnung in Bezug auf die Immatrikulation bei der Universität und die Inskription bei der philosophischen Fakultät dieselbe Gültigkeit haben sollten wie die der Gymnasien, und daß künftig Schulamtskandidaten, die eine Realschule erster Ordnung besucht und nach Erlangung eines von derselben erteilten Zeugnisses der Reife ein akademisches Triennium absolviert hätten, zum Examen pro facultate docendi in den Fächern der Mathematik, der Naturwissenschaften u. der neuern Sprachen, jedoch mit Beschränkung der Anstellungsfähigkeit auf Real- u. höhere Bürgerschulen, zugelassen würden. Im Oktober 1873 berief der Minister Falk eine Versammlung sachverständige Männer nach Berlin, um über Fragen des höhern Schulwesens, besonders die Realschulfrage, ihren Rat zu hören.

Kreisabschnitt - Kreis

Bild 10.186: Kreisabschnitt - Kreisinstrumente
* 13 Kreise.

Obwohl die Versammlung im allgemeinen sich zu den Forderungen der Realschulmänner günstig stellte, blieb zunächst alles beim alten. Dagegen hat seitdem die Kreise [* 13] der Reallehrer eine lebhafte Bewegung ergriffen, die, teilweise anknüpfend an die patriotische Erhebung seit 1870, der Realschule, als der eigentlich »deutschen Schule«, völlige Gleichberechtigung mit dem Gymnasium, ja hier und da allgemeine Verbreitung an Stelle desselben zu erstreiten suchte. Versammlungen zu Eisenach, [* 14] Gera, [* 15] Braunschweig [* 16] u. a. O. haben in dieser Richtung mehr oder minder weit greifende Beschlüsse gefaßt und Forderungen aufgestellt.

Eine festere Gestalt erhielt diese Bewegung in dem am 12. Dez. 1875 begründeten Verein der deutschen Realschulmänner, der seitdem seine Forderung nach unbedingter Gleichberechtigung der voll organisierten Realschulen mit den Gymnasien rührig vertreten und durch gründliche statistische Nachweise manches unbegründete Vorurteil gegen die Realschulbildung, das ungeprüft der eine dem andern nachspricht, siegreich bekämpft hat. Verwickelter noch wurde die Realschulfrage, als 1879 das technische Schulwesen an das Kultusministerium überging und gleichzeitig die frühern Gewerbeschulen nach dem Muster einer vom Direktor Gallenkamp in Berlin geleiteten lateinlosen Realschule erster Ordnung zu Anstalten dieser Art umgewandelt wurden. Im Kultusministerium war man nicht abgeneigt, diese neue Form der Realschule im Sinn Spillekes als deren reinste Ausgestaltung anzuerkennen und gegenüber den bisherigen Realschulen erster Ordnung, deren Leistungen im Lateinischen durchschnittlich gering waren, zu begünstigen, was freilich an dem Vorurteil, das in allen andern Ministerien, bei der Post etc., gegen diese lateinlosen Schulen herrschte, völlig gescheitert ist.

Die neuen Lehrpläne, welche der Minister v. Goßler 27. Mai 1882 für alle höhern Schulen in Preußen erließ, haben die sonach vorhandene Mannigfaltigkeit auf dem Gebiet des Realschulwesens nicht vereinfachen können. Die Anstalten haben fast nur die Namen gewechselt, indem die Realschulen erster Ordnung nach dem Lehrplan von 1859 nun Realgymnasien, die höhern Bürgerschulen Realprogymnasien, die lateinlosen Realschulen erster Ordnung (Gewerbeschulen) Oberrealschulen und, wenn ihnen die oberste Klasse mit zwei Jahrgängen

Lehrplan der Oberrealschule (1882) 1

VI V IV III II I  
      b a b a b a Zusam­men Real­gymnasium
Christ­liche Religion 3 2 2 2 2 2 2 2 2 19 19
Deutsch 4 4 4 3 3 3 3 3 3 30 27
Französisch 8 8 8 6 6 5 5 5 5 56 34
Eng­lisch - - - 5 5 4 4 4 4 26 20
Ge­schichte und Geographie 3 3 4 4 4 3 3 3 3 30 30
Rech­nen und Mathematik 5 6 6 6 6 5 5 5 5 49 44
Naturbeschreibung 2 2 2 2 2 3 - - - 13 12
Physik - - - - - 4 4 3 3 14 12
Chemie - - - - - - 3 3 3 9 6
Schrei­ben 2 2 2 - - - - - - 6 4
Zeich­nen 2 2 2 2 2 3 3 4 4 24 18
                    +54 Lat.
Zusam­men : 29 29 30 30 30 32 32 32 32 276 280

1 Gesang und Turnen mit durchweg 2 Stunden wöchentlich sind in diesem Lehrplan nicht besonders angesetzt

Kassel

Bild 9.592a: Kassel
* 17 Kassel.

fehlt, Realschulen heißen. Der Name der höhern Bürgerschulen ist, im Anschluß an ein Vorbild lateinloser höherer Bürgerschule in Kassel, [* 17] auf diejenigen lateinlosen Realanstalten übergegangen, deren Lehrplan sechs Jahrgänge umfaßt, und die bis auf geringfügige Abweichungen einer unvollständigen Oberrealschule gleicht, welcher die obersten drei Jahrgänge (Prima, Obersekunda) fehlen. Während die höhere Bürgerschule mit der Erlangung des Rechts auf den einjährig-freiwilligen Heerdienst abschließt, führen Realschulen und Realprogymnasien um ein Jahr, Realgymnasien und Oberrealschulen um drei Jahre darüber hinaus.

Die einzigen erwähnenswerten Abweichungen gegen den frühern Bestand beruhen darin, daß Gymnasien und Realgymnasien in den drei untern Klassen, namentlich durch den spätern Beginn des Griechischen im Gymnasium (früher in Quarta, jetzt in Tertia) und Vermehrung der Stunden für das Französische, einander fast völlig gleichen, und daß das Lateinische im Realgymnasium nicht unerheblich verstärkt ist. Zur Veranschaulichung ist oben der Lehrplan der Oberrealschule (Realschule) dem des Realgymnasiums, welches den des Realprogymnasiums mit umfaßt, gegenübergestellt.



Realservitut - Réaumur

Bild 13.619: Realservitut - Réaumur
* 18 Seite 13.619.

Als gelöst kann durch den gegenwärtigen Zustand die Realschulfrage noch nicht angesehen werden. Solange die Hauptform der Realschule dem Gymnasium so nahe steht wie jetzt, werden die Vertreter der Realschule stets versucht sein, wenn nicht völlige Gleichberechtigung mit jenem, doch

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eine wesentlich erweiterte Berechtigung hinsichtlich des Universitätsstudiums zu fordern. Es ist nicht zu bezweifeln, daß namentlich für den ärztlichen Beruf die Vorbildung auf dem Realgymnasium der auf dem Gymnasium gleichwertig ist. Leider sind aber schon jetzt die sogen. gelehrten Berufsfächer, für welche die Universitäten vorbereiten, und unter ihnen auch der ärztliche Stand überfüllt, so daß eher an eine Verengerung als an eine Erweiterung des Zuganges zu den akademischen Studien gedacht werden muß.

Englische Kunst [unkor

Bild 56.127: Englische Kunst [unkorrigiert]
* 19 Englische.

Auch die lateinlose Oberrealschule, die vor einem Jahrzehnt so nachdrücklich vom höhern Handels- und Gewerbestand gefordert ward, wird wieder mehr in den Vorgrund treten, sobald das wirtschaftliche Leben in Deutschland in erwünschter Weise erstarkt. Mit einem neuen Programm ist seit 1886 der Verein für die deutsche höhere Einheitsschule zwischen die Gegensätze getreten, der ein Gymnasium schaffen zu können meint, das vom Griechischen und Lateinischen nichts Wesentliches aufzugeben braucht und doch vom Realgymnasium das Englische [* 19] und eine vermehrte Pflege der Mathematik und Naturkunde annehmen kann. Am 1. Jan. 1888 gab es in Preußen gegenüber 262 Gymnasien und 40 Progymnasien 90 Realgymnasien, 12 Oberrealschulen, 86 Realprogymnasien, 16 Realschulen und 20 höhere Bürgerschulen; im Deutschen Reiche gegenüber 411 Gymnasien und 54 Progymnasien 135 Realgymnasien, 17 Oberrealschulen, 109 Realprogymnasien, 63 Realschulen und 89 höhere Bürgerschulen; im ganzen 413 Realanstalten (davon 169 ohne und 244 mit Latein) gegenüber 465 humanistischen Schulen.

Dies Verhältnis ändert sich jedoch thatsächlich noch bedeutend zu gunsten der Realanstalten, wenn man hinzunimmt, daß eine größere Anzahl von Fachschulen, namentlich 22 für den einjährig-freiwilligen Heerdienst berechtigte Landwirtschaftsschulen (davon 16 in Preußen), in ihren Lehrplänen die wesentlichen Merkmale der höhern Bürgerschule aufweist, und daß sämtliche Kadettenanstalten im Deutschen Reich (Preußen: 6 Voranstalten mit den Klassen VI-III, die Hauptanstalt mit II, I u. Selekta) dem Lehrplan des Realgymnasiums folgen.

Lehrplan des Realgymnasiums (1882)¹.

Lehrfach VI V IV IIIb IIIa IIb IIa Ib Ia Zusam­men Ge­gen 1859
Christ­liche Religionslehre 3 2 2 2 2 2 2 2 2 19 -1
Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 3 27 -2
Lateinisch 8 7 7 6 6 5 5 5 5 54 +10
Französisch - 5 5 4 4 4 4 4 4 34 0
Eng­lisch - - - 4 4 3 3 3 3 20 0
Ge­schichte und Geographie 3 3 4 4 4 3 3 3 3 30 0
Rech­nen und Mathematik 5 4 5 5 5 5 5 5 5 44 -3
Naturbeschreibung 2 2 2 2 2 2 - - - 12
Physik - - - - - 3 3 3 3 12 -4
Chemie - - - - - - 2 2 2 6
Schrei­ben 2 2 - - - - - - - 4 -3
Zeich­nen 2 2 2 2 2 2 2 2 2 18 -2
Zusam­men: 28 30 30 32 32 32 32 32 32 280 -5

¹Gesang und Turnen mit durchweg 2 Stunden wöchentlich sind in diesem Lehrplan nicht besonders angesetzt.

Vgl.   Spilleke, Gesammelte Schulschriften (Berl. 1825);

Klumpp, Über die Errichtung von Realschulen (Stuttg. 1836);

Mager, Die deutsche Bürgerschule (das. 1840);

Nagel, Die Idee der Realschule (Ulm [* 20] 1840);

Jäger, Gymnasium und Realschule (Mainz [* 21] 1871);

Schacht, Gleichberechtigung der Realschule erster Ordnung mit dem Gymnasium (Elberf. 1878);

Schmeding, Die Frage der formalen Bildung (Duisb. 1882);

Reisacker, Gymnasium und Realschule (Berl. 1882).

Über die neuere, bis zur Unabsehbarkeit angeschwollene Litteratur findet man die beste Auskunft in den Zeitschriften: »Pädagogisches Archiv« (Stett., hrsg. von Krumme),

»Zentralorgan für die Interessen des Realschulwesens« (Berl., hrsg. von Freytag und Böttger, seit 1873),

Wien

Bild 16.600a: Wien
* 22 Wien.

»Die Realschule« (Wien, [* 22] hrsg. von Döll, seit 1873),

die Litteratur bis 1874 auch bei Wiese, Das höhere Schulwesen in Preußen, namentlich Bd. 3. Die amtlichen Verordnungen für Preußen im »Zentralblatt für das gesamte Unterrichtswesen in Preußen« (Berl., seit 1859) und Wiese, Verordnungen und Gesetze für die höhern Schulen (3. Aufl. von Kübler, das. 1885 ff.); für ganz Deutschland, Österreich, Schweiz [* 23] in der Zeitschrift »Deutsche [* 24] Schulgesetzsammlung« (das., seit 1872; seit 1884 hrsg. von Schillmann).