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Rechtsbeistand - Recht

Bild 13.629: Rechtsbeistand - Rechtshilfe
Seite 13.629.
Überblick der Artikel
2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Rechtsbücherim allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalterliche Zusammenste / 46
Rechtsbücher _2die Quellen des geschriebenen, aber nicht auf der Gesetzgebung beruhenden Rechts (s. d.), namentlich / 62

Seite 13.629

Rechtsbücher

108 Wörter, 892 Zeichen

Rechtswissenschaft — Rechtsquellen — Deutsches Recht

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Rechtsbücher,

die Quellen des geschriebenen, aber nicht auf der Gesetzgebung beruhenden Rechts (s. d.), namentlich private Aufzeichnungen der in einem Lande oder einzelnen Teilen desselben geltenden Rechts, von welchen einzelne allmählich das Ansehen von Gesetzen erlangten, z. B. Sachsenspiegel (s. d.), Schwabenspiegel (s. d.).

Diese Gattung der Rechtslitteratur entwickelte sich in Deutsch-

land seit dem 13. Jahrh. -

Vgl.   Homeyer, Die deutschen Rechtsbücher des Mittelalters (Berl. 1856).