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Rechtsbesitz - Rechtsc

Bild 63.671: Rechtsbesitz - Rechtschreibung
Seite 63.671.
Überblick der Artikel
2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Rechtsbücherim allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalterliche Zusammenste / 46
Rechtsbücher _2die Quellen des geschriebenen, aber nicht auf der Gesetzgebung beruhenden Rechts (s. d.), namentlich / 62

Seite 63.671

Rechtsbücher

108 Wörter, 892 Zeichen

Rechtswissenschaft — Rechtsquellen — Deutsches Recht

Rechtsbücher,

die Quellen des geschriebenen, aber nicht auf der Gesetzgebung beruhenden Rechts (s. d.), namentlich private Aufzeichnungen der in einem Lande oder einzelnen Teilen desselben geltenden Rechts, von welchen einzelne allmählich das Ansehen von Gesetzen erlangten, z. B. Sachsenspiegel (s. d.), Schwabenspiegel (s. d.).

Diese Gattung der Rechtslitteratur entwickelte sich in Deutsch-

land seit dem 13. Jahrh. -

Vgl.   Homeyer, Die deutschen Rechtsbücher des Mittelalters (Berl. 1856).