Reichsjustizamt | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Arten der Gerichte
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Reichsjustizamt,
die Justizverwaltungsbehörde des Deutschen Reichs.
Das in Berlin, [* 2] von einem Staatssekretär geleitet, ist namentlich mit der Vorbereitung und Vertretung der die Rechtspflege betreffenden Reichsgesetze und mit der Bearbeitung der Ausführungsbestimmungen zu solchen Gesetzen betraut.
Ihm ist das Reichsgericht, insofern es sich um die Justizverwaltung handelt, unterstellt, ebenso die Kommission zur Ausarbeitung eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs.