Repräsentationsrecht | eLexikon | Rechtswissenschaft - Erbrecht - Der Erbe
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Repräsentationsrecht,
im Erbrecht das Recht der Abkömmlinge (Deszendenten) jemandes, an dessen Stelle zu gleichen Teilen einen Dritten zu beerben. So beerben die Enkel nach dem Ableben ihrer Eltern an deren Stelle die Großeltern neben deren etwa noch lebenden Kindern, und die Geschwisterkinder des Erblassers erben neben dessen noch lebenden Geschwistern an Stelle der vorverstorbenen.