Robe | eLexikon | Kulturgeschichte - Kostümkunde
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Robe
(franz.), ursprünglich (15. Jahrh.) jedes lange, bis auf die Füße herabfallende, weite Oberkleid insbesondere der Frauen, das im Anfang des 16. Jahrh. von dem Leibchen getrennt wurde, so daß der Name Robe dem von den Hüften lang herabfallenden, gewöhnlich mit einer Schleppe versehenen Teil des Oberkleides blieb; im engern Sinn das talarähnliche Oberkleid der Rechtsgelehrten in Frankreich, daher dort s. v. w. Richterstand; auch der Talar der Geistlichkeit. Seit Einführung der neuen Gerichtsordnung ist die auch in Deutschland [* 2] das Amtskleid aller richterlichen Personen, der Gerichtsschreiber, Advokaten etc.
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Robe |
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1 | ****** | Ro|be, die; -, -n [frz. robe = Gewand, Kleid, urspr. = Beute; erbeutetes Kleid, aus dem Germ., verw. ... |