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Ruf | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Einzelne Verbrechen

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Ruf,

das Urteil der Menschen über eine gewisse Person, z. B. über deren Wert in künstlerischer oder wissenschaftlicher Beziehung, namentlich aber in sittlicher Hinsicht. Je nachdem das Sittenurteil der Mitbürger für jemand günstig oder ungünstig lautet, spricht man von einem guten oder schlechten Ruf desselben. Bei der großen Bedeutung eines guten Rufs für die gesellschaftliche Stellung eines jeden Menschen erscheint es als gerechtfertigt, daß der Staat es mit Strafe bedroht, wenn jemand wider besseres Wissen oder doch in leichtfertiger Weise unwahre Thatsachen behauptet, welche einen andern in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und dessen Ruf zu gefährden geeignet sind. S. Beleidigung.