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Sanitätswesen | eLexikon

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  • ️Wed May 25 1887

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Sanitätswesens. v. w. Medizinalwesen (s. d.). / 4

Seite 14.280

Sanitätswesen

4 Wörter, 49 Zeichen

Medizinalpflanzen - Me

Bild 11.408: Medizinalpflanzen - Medizinieren
* 2 Seite 11.408.

Medizinalwesen,

der Inbegriff aller Einrichtungen zur Förderung der Gesundheit der Staatsangehörigen. Anfänge staatlicher Organisation des öffentlichen Gesundheitswesens finden sich schon im Altertum: in Rom [* 3] überwachten Archiatri populares die Medizinalverwaltung. Später legten Roger I. von Sizilien [* 4] und Kaiser Friedrich II. den Grund zu einer geläuterten Medizinalverfassung. In Preußen [* 5] begann die Regelung des Medizinalwesens unter Kurfürst Johann Georg 1573, und der Große Kurfürst schuf 1685 ein Collegium medicum als Zentralmedizinalbehörde. 1808 trat die »wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen in Preußen« ins Leben, und 1849 wurde diese vom Ministerium des Innern abgetrennt und von dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten übernommen, welches außerdem eine »Abteilung für die Medizinalangelegenheiten« und eine »technische Kommission für pharmazeutische Angelegenheiten« besitzt.

Unter den Oberpräsidenten der Provinzen fungieren besondere Medizinalkollegien, bei den einzelnen Regierungen Medizinalräte und in den Kreisen Kreisphysiker und Kreiswundärzte. In den übrigen deutschen Staaten sind die Obermedizinalkollegien den Ministerien des Innern zugeteilt, und vom Reichskanzleramt ressortiert das Reichsgesundheitsamt als beratendes und begutachtendes Organ. Für das Militärmedizinalwesen besitzt das Kriegsministerium eine Medizinalabteilung, und in der Marine ist ein Generalarzt Dezernent für Sanitäts- und Medizinalwesen. In neuerer Zeit ist in den Ärztekammern auch eine Organisation der Ärzte geschaffen worden, welche diesen einen Einfluß auf das Medizinalwesen sichert (vgl. Preußische Verordnung vom 25. Mai 1887, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung). Weiteres in den Artikeln Medizinalbehörden (mit Litteraturangaben), Arzt, Gesundheitspflege, Kriegssanitätswesen etc.