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Schiffslast - Schiffsp

Bild 14.464: Schiffslast - Schiffspapiere
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Schiffspapiere(Papiers de bord, Lettres de mer), Urkunden, welche an Bord eins Schiffs zum Ausweis für Schiff, / 174
Schiffspapiere _2die Urkunden, welche zum Ausweis über Schiff, Besatzung und Ladung erforderlich sind. Der Schiffer / 131

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Schiffspapiere

3 Seiten, 307 Wörter, 2'318 Zeichen

Rechtswissenschaft — Seerecht — Schiffspapiere

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Schiffspapiere



Schiffspart - Schiffsv

Bild 14.465: Schiffspart - Schiffsvermessung
* 3 Seite 14.465.

(Papiers de bord, Lettres de mer), Urkunden, welche an Bord eins Schiffs zum Ausweis für Schiff, [* 2] Besatzung und Ladung zu führen sind. Diese S., deren Erfordernis durch die Gesetzgebungen der einzelnen Staaten verschieden bestimmt ist, sind namentlich zur Feststellung der Nationalität und für den Fall eines Seekriegs zur Feststellung der Neutralität des Schiffs notwendig. Wesentlich sind das Schiffscertifikat, d. h. eine Urkunde zur Bescheinigung des Eintrags des Schiffs in das Schiffsregister (s. d.), und der Meßbrief (s. Schiffsvermessung). Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ist ferner für Seeschiffe das Schiffsjournal (s. d.) obligatorisch. Die deutsche Seemannsordnung schreibt ferner die Mitführung der Musterrolle vor, welche von den Seemannsämtern auszustellen ist und Namen und Nationalität des Schiffs,

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Namen und Wohnort des Schiffers, Namen, Wohnort und dienstliche Stellung jedes Schiffsmanns und die Bestimmungen des Heuervertrags einschließlich etwaniger besonderer Verabredungen enthalten muß. Außerdem werden aber auch der Gesundheitspaß, wo ein solcher erforderlich ist, die Chartepartie (s. d.), Konnossemente (s. d.) u. dgl. als S. bezeichnet.

Vgl.   Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 480, 486-489, 592; Deutsche [* 4] Seemannsordnung, § 10-23, 34, 46 f., 57, 77, 80, 85, 99.

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910



Schiffsmaschinistensch

Bild 64.451: Schiffsmaschinistenschulen - Schiffsregister
* 5 Seite 64.451.

Schiffspapiere,

die Urkunden, welche zum Ausweis über Schiff, Besatzung und Ladung erforderlich sind. Der Schiffer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß dieselben während der Reise sich an Bord befinden. Die wichtigsten S. sind das die Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister (s. d.) beurkundende Schiffscertifikat (s. Certifikat), oder an dessen Stelle das Flaggenattest (s. d.), sowie der Meßbrief (s. d.). Diese Papiere betreffen die Individualität und Nationalität des Schiffs.

Für die Ausführung der Reise sind an Papieren ferner erforderlich das Schiffsjournal (s. d.), die Musterrolle (s. d.), Zollklarierungsdokumente, unter Umständen auch Pässe, z. B. Gesundheitspaß. Die auf die Ladung bezüglichen S. sind die Chartepartien (s. d.), Konnossemente (s. d.), das Manifest (s. d.), Fakturen, Korrespondenzen u. dgl. Bei allen Seeunfällen, welche ein Verlassen des Schiffs notwendig machen, ist nach der Bergung der Menschen zunächst die Bergung der S. zu bewirken.