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Sequestration | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Urtheilsvollstreckung

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Sequestration - Seraph

Bild 14.873: Sequestration - Seraphimenorden
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Sequestration(lat.), die einstweilige Übernahme einer Sache von seiten eines Dritten (Sequester), um sie / 133

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Sequestration

133 Wörter, 1'020 Zeichen

Rechtswissenschaft — Justiz — Urtheilsvollstreckung

Sequestration

(lat.), die einstweilige Übernahme einer Sache von seiten eines Dritten (Sequester), um sie zur Sicherung vor Ansprüchen aufzubewahren, womit regelmäßig deren Verwaltung verbunden ist. Sie tritt ein entweder infolge Übereinkommens unter den Parteien (sequestratio voluntaria) oder auf Anordnung des Richters (s. necessaria) und dient hauptsächlich dazu, um während eines Rechtsstreits dessen Gegenstand der einseitigen Verfügung einer Partei zu entziehen, oder zum Zweck der Hilfsvollstreckung in den Abwurf eines Vermögensstücks, wie sie denn auch in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 817) als einstweilige Verfügung ausdrücklich als zulässig anerkannt, auch im Fall einer Zwangsvollstreckung für statthaft erklärt ist, wenn es sich um die Pfändung eines Anspruchs an einer unbeweglichen Sache handelt (§ 747, 752). S. bezeichnet auch die zuweilen von der Staatsregierung verhängte Beschlagnahme des Vermögens derer, welche wegen politischer Vergehen angeklagt oder flüchtig sind.