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Specialhandel | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Sat Jul 26 1879

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Specialhandels. Handelsstatistik. / 3

Seite 65.131

Specialhandel

3 Wörter, 36 Zeichen

Handelssocietät - Hand

Bild 8.99: Handelssocietät - Handelsstatistik
* 2 Seite 8.99.

Handelsstatistik,

derjenige Teil der Statistik, welcher den Warenverkehr oder Warenumsatz umfaßt, und zwar, da die Statistik des auf großer Fläche zersplitterten Binnenhandels wenig entwickelt und lückenhaft ist, die Statistik des Außenhandels. Letzterer ist, da die Waren nur die Grenzlinie zu überschreiten haben, an dieser leichter zu kontrollieren, zumal wenn Ein- und Ausfuhr sich an wenigen Punkten (Paß, [* 3] Fluß, Hafen) zusammendrängen. Als Beitrag zur Kostendeckung erheben verschiedene Staaten von den ein- und ausgehenden Waren eine Gebühr (Wagegeld, statistische Gebühr im Deutschen Reich), welche gleichzeitig noch den Zweck hat, eine Kontrolle des Verkehrs zu ermöglichen, wenn nicht bereits das Zollwesen eine Handhabe für die statistischen Aufstellungen liefert.

Diese Gebühr ist demnach besonders für den zollfreien Warenverkehr von Wichtigkeit. Die deutsche Handelsstatistik war früher eine sehr unvollkommene. Aber auch später, bis 1880, war sie nur zuverlässig für die Einfuhr zollpflichtiger Waren, weniger zuverlässig für die von zollfreien Waren und ganz unzuverlässig für die Ausfuhr. Dies änderte sich nach der Zolltarifreform von 1879 und infolge des Gesetzes vom 26. Juli 1879, betreffend die Statistik des Warenverkehrs, welches auch die von jedem Zoll befreite Ausfuhr sowie die Einfuhr zollfreier Waren statistisch zu erfassen gestattet.

Mit einigen im Gesetz benannten Ausnahmen sind alle Waren, welche über die Zollgrenze gebracht werden, vom Warenführer den mit den Anschreibungen für die Verkehrsstatistik beauftragten Amtsstellen (Anmeldestellen) anzumelden. Auf dem Anmeldeschein oder durch die Zoll- oder Steuerdeklaration ist anzugeben die Menge der Waren nach dem Gewicht, die Gattung derselben nach spezieller Benennung und Beschaffenheit, wobei das statistische Warenverzeichnis zu Grunde zu legen ist, das Land der Herkunft, d. h. dasjenige, aus dessen Eigenhandel die Ware stammt (Provenienz), und das der Bestimmung. Zu unterscheiden sind der allgemeine Warenverkehr (Generalhandel), welcher ohne Rücksicht auf ihre Bestimmung oder ihren Ursprung die gesamten über die Grenze gehenden Waren umfaßt, also sowohl die allgemeine Einfuhr (Import im Generalhandel, general imports) als auch die allgemeine Ausfuhr (Export im Generalhandel, general exports), und der besondere Warenverkehr (Spezialhandel), welcher den Eingang in den freien Verkehr (Import im Spezialhandel, commerce spécial, imports for home consumtion) und den Ausgang aus demselben (Export im Spezialhandel, exports of articles of home produce) in sich begreift, also im wesentlichen die auszuführenden Waren angibt, welche im Inland erzeugt wurden, bez. die eingeführten, welche dem heimischen Verbrauch dienen; ferner der Eingang auf Niederlagen und Konten und der Ausgang von solchen (Niederlagenverkehr) und endlich die unter zollamtlicher Kontrolle erfolgende unmittelbare Durchfuhr sowie insbesondere noch der Veredelungsverkehr.

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 4 Deutschland.

Von Wichtigkeit ist die Bestimmung des Wertes der Ware. Dieselbe erfolgt entweder, wie in England, durch Erklärung (spezielle Deklaration) der Warenversender oder, wie in Deutschland, [* 4] Frankreich und Italien, [* 5] durch Berufung von Sachverständigen. Bei den Einfuhrpreisen werden in Deutschland nicht gerechnet der Einfuhrzoll sowie jeder im Inland erzielte Verdienst und Gewinn, bei den Ausfuhrpreisen die Zoll- und Steuerrückvergütungen; wohl aber werden hierbei alle dem Inland zufließenden Gewinne und Verdienste in Anrechnung gebracht.

Die früher in England und Frankreich übliche Aufstellung fester, sogen. offizieller Werte, neben welchen die wirklichen oder geschätzten Werte angegeben wurden, hat man fallen gelassen. Außer den bezeichneten Angaben hat die Handelsstatistik noch solche zu machen über die eingegangenen Zollbeträge, über gewährte Rückvergütungen, über Land- und Schiffahrtsverkehr mit Unterscheidung der Schiffe [* 6] nach ihrer Nationalität, Tonnengehalt, Maß der Beladung u. dgl. Die Ergebnisse der Handelsstatistik werden in den meisten Ländern teils monatlich in ausführlichen Nachweisungen, teils in jährlichen Übersichten veröffentlicht, so im Deutschen Reich seit 1881, nachdem bereits Dieterici 1834 unter großen Schwierigkeiten den Grund zu einer deutschen Handelsstatistik gelegt hatte, in Österreich [* 7] seit 1831, bez. 1845, Frankreich seit 1818, ebenso in Rußland und den Vereinigten Staaten, [* 8] während dieselben in England schon seit Ende des 17. Jahrh. öffentlich bekannt gegeben wurden.