Spillgelder | eLexikon | Rechtswissenschaft - Familienrecht - Güterrecht
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Nadelgeld
(Spillgeld), jährliche Summe Geldes, welche der Frau aus dem Einkommen ihres Mannes zur Bestreitung ihrer kleinen Ausgaben für Kleidung, Putz und Leibwäsche ausgesetzt wird, wie dies namentlich bei dem Abschluß von Ehen des hohen Adels üblich ist. In manchen Ländern sind die Unterthanen verpflichtet, bei der Vermählung des Landesherrn der Gemahlin (ähnlich der Prinzessinsteuer) gewisse Nadelgelder auszusetzen, deren Betrag verfassungs- oder observanzmäßig feststeht.