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Stabreim | eLexikon | Litteratur - Poetik - Reimlehre

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Allitteration

(lat., Stabreim), die älteste Reimform der german. Volksstämme, beruht auf dem vokalischen Anlaut oder der Wiederholung gleichklingender Konsonanten am Anfang der einzelnen Wörter oder Silben und stellt sich in der einfachsten Form in volkstümlichen Redefiguren dar, wie: Mann und Maus, Land und Leute, Haus und Hof. [* 3] Künstlerischen Gebrauch haben von der Allitteration die altdeutsche und die nordische Dichtkunst gemacht. Als Gesetz für die strengere Allitteration galt hier, daß jede epische Langzeile, welche aus acht Hebungen bestand, drei derselben mit gleichen Anfangsbuchstaben enthielt, von denen zwei in den ersten, die dritte in den zweiten Abschnitt des Verses fielen.

Die Verse werden nicht nach Silben, sondern nach jenen acht Hebungen gemessen, unter denen die drei allitterierenden als ganz besonders bedeutungsvoll hervorragen. Dem Dichter gewährt daher die Allitteration größere Freiheit als unsre Reimversmaße und den Vorteil, daß er besondern Nachdruck auf gewisse Wörter legen kann, wodurch nicht selten ein überraschender Effekt hervorgebracht wird. Soll der Stabreim gut sein, so dürfen in den Versen keine andern allitterierenden Wörter vorkommen; auch vier Reimbuchstaben in einer und derselben Langzeile gelten nach der alten Regel für fehlerhaft.

Wien

Bild 16.600a: Wien
* 4 Wien.

Noch jetzt dichten die Isländer in dieser Weise, bei den Deutschen hat sie seit OtfriedEvangelienharmonie«) aufgehört und ist dem Endreim gewichen. Bruchstücke der deutschen allitterierenden Dichtung haben wir noch im »Wessobrunner Gebet«, in dem Fragment »Muspilli« (vgl. Vetter, Zum Muspilli und über die germanische Allitterationspoesie, Wien [* 4] 1872),

im »Heliand«, in der ältesten Form des »Hildebrandsliedes« u. a. Neuere Dichter, wie namentlich Bürger und Goethe, haben die in einzelnen Fällen als Tonmalerei mit Glück angewendet; einen umfassendern Gebrauch von ihr machten Fouqué (in dem Heldenspiel »Sigurd«) und in neuester Zeit mit besonderm Erfolg W. Jordan (in seinen »Nibelungen«),

der als begeisterter Anwalt des Stabreims auftritt (vgl. seine Schrift »Der epische Vers der Germanen und sein Stabreim«, Frankf. 1868). Letzterer gebraucht Accentverse mit je vier Hebungen, die zwischen der zweiten und dritten Hebung [* 5] einen Einschnitt haben, und in denen in freier Abwechselung allitterieren: entweder bloß eine Hebung in der ersten und eine Hebung in der zweiten Vershälfte (schwache Allitteration):.

"Ich will dir verkünden, was mir bekannt ist etc.";

oder zwei Hebungen der einen und eine Hebung der andern Vershälfte (starke Allitteration):.

"Da faßte die Fiedel Volker von Alzey etc.";

oder alle vier Hebungen miteinander (volle Allitteration):.

"Zuletzt sind Leiden der Lohn der Liebe etc."