Stadtrat | eLexikon
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Stadtrat,
eine städtische Kollegialbehörde, welche die städtischen Angelegenheiten zu verwalten hat, während das vollziehende Organ ihrer Beschlüsse der Magistrat (das Bürgermeisteramt) ist.
Andererseits dient aber S. auch zur Bezeichnung des Magistratskollegiums und als Titel für die Mitglieder desselben. (S. Gemeinderat.)