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Statistische Gebühr | eLexikon

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  • ️Thu Jan 01 1880

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Statistische Gebühr -

Bild 15.244: Statistische Gebühr - Statuten
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Statistische Gebührnennt man in Deutschland eine auch in England, Italien und Frankreich erhobene Gebühr, welche / 69
Statistische Gebühr _2eine Abgabe, die von den über die Grenze gehenden Waren behufs Sicherung der statist. Anschreibung / 341

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Statistische Gebühr

410 Wörter, 2'867 Zeichen

Statistische

Gebühr nennt man in Deutschland [* 2] eine auch in England, Italien [* 3] und Frankreich erhobene Gebühr, welche von über die Grenze des Zollgebiets ein-, aus- oder durchgeführten Waren im Interesse und zur Deckung der Kosten der für Zollgesetzgebung und Handel wichtigen Statistik des Warenverkehrs auf Grund von bei den bestimmten amtlichen Anmeldestellen erfolgenden Anmeldungen (nach Gattung, Menge, Herkunft, Bestimmungsland) seit 1. Jan. 1880 (Reichsgesetz vom 20. Juli 1879) erhoben wird.