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Testamentsvollstrecker | eLexikon | Rechtswissenschaft - Erbrecht - Der Erblasser

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Testament - Tête-à-têt

Bild 15.609: Testament - Tête-à-tête
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Testamentsvollstrecker(Testamentsexekutoren, Treuhänder, Salmannen, Testamentarier, Manufideles), die von dem Erblasser / 78
Testamentsvollstrecker _2(-Vollzieher, -Exekutor, Treuhänder), diejenige von einem Erblasser in einer letztwilligen / 171

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Testamentsvollstrecker

249 Wörter, 1'897 Zeichen

Rechtswissenschaft — Erbrecht — Der Erblasser

Testamentsvollstrecker

(Testamentsexekutoren, Treuhänder, Salmannen, Testamentarier, Manufideles), die von dem Erblasser bei Errichtung des letzten Willens mit der Vollstreckung des letztern und mit der Regulierung des Nachlasses betrauten Personen. Je nachdem ihnen diese im ganzen oder nur in Ansehung einzelner Rechtsgeschäfte übertragen ist, wird zwischen Universal- und Spezialexekutoren unterschieden.

Auch ist es dem Erblasser nach dem Entwurf eines deutschen Zivilgesetzbuchs unbenommen, für den Fall der Behinderung oder des Hinwegfalls eines Testamentsvollstreckers eventuell einen anderweiten Testamentsvollstrecker zu erenennen ^[richtig: ernennen].