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Tribus | eLexikon | Geschichte - Römisches Reich - Römisches Staatswesen

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Tribuna - Tribus

Bild 65.982: Tribuna - Tribus
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Tribus(lat.), 1) Name der drei Stämme des ursprünglichen (patrizischen) röm. Volkes, der Ramnes, / 223
Tribus _2(lat., d. i. Dritteil, dann Teil überhaupt), im alten Rom die Teile des Volks in polit. und / 514

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Tribus

737 Wörter, 5'123 Zeichen

Geschichte — Römisches Reich — Römisches Staatswesen

Tribus



Tribut - Trichine

Bild 65.983: Tribut - Trichine
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(lat., d. i. Dritteil, dann Teil überhaupt), im alten Rom [* 2] die Teile des Volks in polit. und administrativem Sinne, indes zu verschiedenen Zeiten in verschiedener Bedeutung. In der ältesten Verfassung hießen nach der landläufigen Überlieferung Tribus die drei Stämme oder Gaue, aus denen der röm. Staat gebildet war, die zuerst vorhandenen Ramnes latinischen Stammes, die sabinischen Tities und die zuletzt beitretenden Luceres. Jede dieser Stammtribus war in zehn Kurien, die Kurie in zehn Gentes oder Geschlechter, das Geschlecht in Familien eingeteilt. Diese Tradition giebt aber zu allerhand Zweifeln Anlaß; die drei sog. patricischen oder Geschlechtertribus erscheinen zunächst nur als Abteilungen der röm. Ritterschaft. Greifbarer sind die Patricier und Plebejer gleichmäßig umfassenden, als Grundlage für Aushebung und Steuerzahlung dienenden lokalen Tribus, die König Servius

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Tullius eingerichtet haben soll, nach der herrschenden Angabe 4, nach einer andern 30. Am ältesten sind unzweifelhaft die vier nach Stadtteilen bezeichneten und später städtische (tribus urbanae) genannten Tribus: Palatina, Suburana, Collina, Esquilina. Ihnen gegenüber stehen die ursprünglich 15 oder 16, dann 17 ländlichen Tribus (tribus rusticae), deren Einrichtung vermutlich mit dem Ausgleich nach der ersten Secession der Plebs zusammenhängt. Sie haben ihre Namen meist von patricischen Geschlechtsdörfern, die offenbar ihren Mittelpunkt bildeten: Ämilia, Camilia, Cornelia, Fabia, Galeria, Horatia, Lemonia u. s. w. Als in der Folge das Staatsgebiet sich vermehrte, wurde von 387 v. Chr. an der Zuwachs wieder nach Tribus angefügt, deren Namen in Gegensatz zu den frühern mit Ausnahme einer einzigen von Örtlichkeiten genommen waren. So entstanden allmählich 35 Tribus, also neben den 4 städtischen 31 ländliche.

Weiter fuhr man mit der Bildung von neuen Distrikten nicht fort, sondern was nun neu mit Vollbürgerrecht in den Staat hereinkam, wurde in eine der vorhandenen Tribus eingeteilt. Eine Unterabteilung der städtischen Tribus bildeten die vici, eine Unterabteilung der ländlichen die pagi oder Dörfer. Die Tribus blieben auch in Zukunft weiter Aushebungs- und Steuerdistrikte. Sie standen später unter je 8 Curatores tribuum. Jeder Bürger gab bei genauer Angabe seiner persönlichen Verhältnisse stets auch die an, in der er eingeschrieben war.

Ursprünglich waren wohl nur ansässige grundbesitzende Bürger in den Tribus. Aber 312 v. Chr. ließ der Censor Appius Claudius alle Bürger, auch Freigelassene ohne Grundbesitz, aus polit. Gründen in alle Tribus einschreiben. Die Censoren drängten wieder 304 alle Bürger ohne Grundbesitz, sowie sämtliche Freigelassene in die vier städtischen Tribus zusammen. Und dabei blieb es trotz manchem Wechsel in der Hauptsache, so daß fortan die vier städtischen Tribus der Geltung nach unter den ländlichen standen.

Die Versammlung des Volks nach in den Tributkomitien ist hervorgegangen aus den Sonderversammlungen der nach Tribus geordneten Plebs (concilia plebis). (S. Komitien.) In der Kaiserzeit, wo die Tributkomitien mit den übrigen Komitien alle Bedeutung verloren, blieb doch die der Tribus selbst als Einteilung der Bürgerschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Tribus bildete das Kennzeichen des Vollbürgertums, auch nachdem Caracalla das röm. Bürgerrecht 212 über alle freien Einwohner des Reichs ausgedehnt hatte.

Vgl.   Mommsen, Die römischen in administrativer Beziehung (Altona [* 4] 1844);

ders., Röm. Forschungen (Bd. 1, 2. Aufl., Berl. 1864; Bd. 2, 1879);

Kubitschek, De Romanorum tribuum origine ac propagatione (Wien [* 5] 1882);

ders., Imperium Romanum tributim descriptum (ebd. 1889).