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Uleåborg - Ulfeld

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Ulemâ(arab., d. i. Gelehrte), im Islam die Vertreter der theol. Gelehrsamkeit und der mit derselben / 257

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Ulemâ

257 Wörter, 1'947 Zeichen

Ulemâ

(arab., d. i. Gelehrte), im Islam die Vertreter der theol. Gelehrsamkeit und der mit derselben zusammenhängenden kanonischen Gesetzwissenschaft und Rechtsprechung. Ein fehlerhafter Sprachgebrauch hat das Wort welches eine Pluralform ist (Singular: Alim, d.i. ein Wissender, ein Gelehrter), auch auf die einzelnen Angehörigen des Ulemâstandes ausgedehnt (ein Die zerfallen in drei Abteilungen:

Europa. Fluß- und Gebi

Bild 5.919a: Europa. Fluß- und Gebirgssysteme
* 2 Europa.

1) die Imâme oder Kultusdiener, 2) die Mufti oder Gesetzausleger und 3) die Kâdi oder Richter. Von den Imâmen haben nur gewisse Würdenträger, Prediger und Religionslehrer, Anspruch auf den Ulemârang; den Mufti und Kâdi dagegen gebührt er ausnahmslos. Von diesen beiden letztern sind die Kâdis die höher stehenden. Jedoch wird das Oberhaupt der der Scheich ul-Islam (der Chef des Islams), in Europa [* 2] gewöhnlich Großmufti geheißen, ausschließlich den Muftis entnommen.

Diese letztere gelten in Beziehung auf ihre geistliche Würde alle gleich. Dagegen besteht unter den Richtern ein Rangunterschied, nach welchem zwei Kasiasker (s. d.) an der Spitze der Körperschaft stehen. Auf diese folgen die Kâdi-Mollâs, dann die diesen untergeordneten Kadis, und endlich die Nâïbs oder Beisitzer. Für Prozesse in Angelegenheiten von Stiftungsgütern (Wakuf, s. d.) giebt es besondere Richter, die den Titel Mufettisch (s. d.) führen. Der Kadi residiert in einem Amts-(Kazâ-)Vorort; der Kâdi-Mollâ der Regel nach in einer Provinzial-(Sandschak-) oder Generalstatthalterschafts-(Wilajet-)Hauptstadt.

Der Instanzenzug geht von jenem auf diesen und in gewissen Fällen weiter auf das Tribunal des Kasiasker in Konstantinopel. [* 3] Die Gerichte der Kâdi heißen Mehkemeh. Früher waren dieselben für alle Civil- und Kriminalfälle kompetent. Seit den Reformen der Neuzeit ist ihre Befugnis sogar in Civilfällen durch Handelsgerichte (tüdschâret-mehkemessi) und Kriminalgerichte (dschenâjet-mehkemessi) beschränkt worden.