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Ultimatum | eLexikon | Rechtswissenschaft - Völkerrecht - Friede

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ult. - Ultramarin

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Überblick der Artikel
3 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Ultimatum(neulat.), bei diplomatischen Verhandlungen die Schlußerklärung des einen Teils, an welcher / 42
Ultimatum _2Letzte Aufforderung eines Staates an einen anderen, gewissen Forderungen nachzukommen. Meist / 20
Ultimatum _3(neulat.), eine im Verlauf einer diplomat. Unterhandlung von dem einen Teile ausgehende Note / 53

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Ultimatum

115 Wörter, 937 Zeichen

Rechtswissenschaft — Völkerrecht — Friede

Ultimatum

(neulat.), eine im Verlauf einer diplomat.

Unterhandlung von dem einen Teile ausgehende Note (s. d.), welche die Erklärung seiner letzten äußersten Forderungen enthält, mit der ausdrücklichen oder sonst erkennbar gemachten Ankündigung, daß die Ablehnung dieser Forderungen den Abbruch der Unterhandlung oder auch des diplomat.

Verkehrs, weitere Zwangsmaßregeln oder Kriegseröffnung zur Folge haben werde.